: aus für rechtsextreme
Verbote verfassungsfeindlicher Vereine
Parteienverbote hat es seit den Sechzigerjahren in der Bundesrepublik keine gegeben. Der 1995 aufgelösten „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) um Friedhelm Busse und der zeitgleich verbotenen „Nationalen Liste“ von Christian Worch war zuvor vom Bundesverfassungsgericht der Parteienstatus aberkannt worden. So war rechtlich ein Verbot auf Grundlage des Vereinsgesetzes möglich. Auf Bundesebene wurden seit 1980 noch sieben weitere rechtsextreme Organisationen verboten, darunter die „Wiking-Jugend“ (1994), die „Nationale Offensive“ (1993), die „Deutsche Alternative“ (1992) und die „Nationale Sammlung“ (1992).
Die Bundesländer sprachen seit 1983 insgesamt zwölf Verbote rechtsextremistischer Organisationen aus. Zuletzt wurde im August 2000 der „Hamburger Sturm“ von der Innenbehörde der Hansestadt aufgelöst. 1998 verbot das Bundesland Niedersachsen zwei Trägervereine des rechtsextremistischen Schulungszentrums „Heideheim.“
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