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Öko-Aktivist will Schmerzensgeld

■ Janssen hat Polizisten verklagt, die ihn 1997 in Arrest nahmen

Ist es angemessen, einen 74 Jahre alten Herrn mit Gewalt auf dem Straßenboden zu „fixieren“, ihm Handschellen anzulegen und ihn dann in die Arrestzelle zu verfrachten, nur weil er zuvor eine Parole auf eine Betonleitplanke gepinselt hat? Mit dieser Frage muss sich seit gestern die 1. Zivilkammer des Landgerichts auseinander setzen.

Am 30. November 1997 war Hollerland-Aktivist Gerold Janssen von zwei Polizisten in der beschriebenen Weise vom Autobahnzubringer Horn-Lehe ins heimische Revier expediert worden (die taz berichtete). Nun fordert er mindestens 1.500 Mark Schmerzensgeld von ihnen. Ein Arzt hatte Janssen am Folgetag etliche Blessuren attestiert: Schürfwunden, ein verdrehtes Handgelenk, Prellungen und einen steifen Hals. Die Ursache: Grundlos brutale Polizisten, so Janssen. Sein Enkel, der vor Ort war und als Zeuge verhört wurde, sieht das ähnlich.

Aus Sicht der Beamten, gegen die auch strafrechtlich ermittelt wird, war es jedoch der Umweltschützer, der ausgerastet ist. Dieser habe sich mit Händen und Füßen gewehrt, man habe ihn vor sich selbst schützen müssen. Für ihren Verteidiger war es rechtlich O.K., Janssens „Widerstand“ zu brechen – schließlich habe er die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Den stadtbekannten Umweltschützer wollen die Polizisten zuvor noch nie gesehen haben. Am 6. Oktober wird das Urteil verkündet. hase

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