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Schily verlangt Justitias Härte

Parteispendenprozess wegen Geringfügigkeit einstellen? Schilys Nein ärgert Opposition

BERLIN taz ■ Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat die Justiz aufgefordert, Ermittlungsverfahren zum CDU-Spendenskandal nicht wegen Geringfügigkeit einzustellen. Damit löste Schily gestern im Bundestag heftigen Widerspruch der Opposition aus, die ihm Missachtung der Gewaltenteilung vorwarf. Schily habe gerade als Verfassungsminister nicht das Recht, sich in laufende Ermittlungen einzumischen. „Das darf kein Abgeordneter und erst recht nicht der Innenminister“, so FDP-Generalsekretär Westerwelle.

Hintergrund ist das Ermittlungsverfahren gegen Exkanzler Kohl (CDU). Seine Anwälte erwarten, dass die Staatsanwaltschaft noch im September die Ermittlungen wegen Untreueverdachts gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen wird. Schily vermied es, den konkreten Fall anzusprechen. Wer Geld von anonymen Großspendern annehme, begehe einen Verfassungsbruch, so Schily. Er hätte kein Verständnis dafür, wenn solche Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt würden, zumal es sich um Millionenbeträge handele.

Handwerker, die Krankenkassenbeiträge nicht bezahlten, würden erbarmungslos verfolgt. Vergehen würden nicht besser, sondern schlimmer, wenn es sich um „Persönlichkeiten mit hohen persönlichen Verdiensten“ handele, die Vorbilder seien.

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