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Etat 2001 „verfassungswidrig“

■ Bund der Steuerzahler kritisiert Niedersachsen

Hannover – Der Bund der Steuerzahler hält den Entwurf für den niedersächsischen Landeshaushalt 2001 für verfassungswidrig. Die vorgesehene Neuverschuldung sei höher als die Ausgaben für Investitionen, sagte Axel Gretzinger, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen. Dies verstoße gegen Artikel 71 der Landesverfassung. Nach ihm darf die Kreditaufnahme die Ausgaben für eigenfinanzierte Investitionen nicht überschreiten. Finanzminister Heinrich Aller (SPD) wies diese Darstellung als falsch zurück.

Die SPD-Landesregierung hatte im Etat 2001 zunächst eine Kreditaufnahme von 2,65 Milliarden Mark eingeplant. Sie soll nun jedoch drastisch um 1,15 auf rund 3,8 Milliarden Mark steigen, da die Landesregierung auch das Expo-Defizit über den Haushalt abdecken will. Ursprünglich sollte das Expo-Defizit über die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft abgewickelt werden. Dadurch hätte es sich nicht unmittelbar im Haushalt niedergeschlagen. Gegen diesen Weg hatte der Landesrechnungshof jedoch Bedenken. Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) hatte bei der Bekanntgabe der Entscheidung gesagt, dass die Finanzierung verfassungsrechtlich zweifelsfrei sei. Bei der Erhöhung der Eigenkapitalausstattung der Expo-Gesellschaft um 1,15 Milliarden Mark handele es sich um Investitionsausgaben. Also dürfe auch die Neuverschuldung erhöht werden. taz/dpa

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