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Keine Sanktionen für CDU

■ 30.000 Mark wurden falsch verbucht

Der Rechenschaftsbericht der CDU-Bremen im Jahr 1995 war tatsächlich fehlerhaft, schreibt die Bundestagsverwaltung an den grünen Landesvorstand. Allerdings habe es sich nur um 30.000 Mark gehandelt, so dass man keine Sanktionen wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz verhängen müsse.

Bestätigt wurde, dass ein Betrag von 30.000 als „Zuschuss von Gliederungen“ und nicht als “sonstige Einnahmen“ hätte verbucht werden müssen. Das Geld war Teil einer 70.000-Mark-Summe, die von einem Treuhandanderkonto der Weyrauch & Kapp GmbH bar abgehoben und dann nach Bremen transferiert wurde. Die Grünen hatten deshalb argumentiert, es sei nicht nachvollziehbar, ob das Geld von einer CDU-Gliederung oder von einem schwarzen Konto gekommen sei. „Aus mir unerfindlichen Gründen soll ein Mantel des Schweigens um die Sache gehüllt werden“, sagte der grüne Landesvorstandssprecher Klaus Möhle. cd

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