: Verbotsantrag nimmt erste Hürde
Innenminister Schily wertet das Votum seiner Länderkollegen als „Beleg für das Funktionieren des demokratischen Grundkonsenses in unserer Republik“
von PASCAL BEUCKER und MARCUS MEIER
Der Beschluss fiel ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen: Die Innenminister der Länder befürworten ein NPD-Verbot. „Nach den zahlreichen rechtsextremistisch bzw. fremdenfeindlich geprägten Straf- und Gewalttaten der letzten Monate soll auf kein staatliches Mittel bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus verzichtet werden“, heißt es in einer von NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) gestern in Düsseldorf vorgestellten Erklärung. Dazu gehöre auch ein Verbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Es ginge darum, „ein unmissverständliches Zeichen zu setzen“.
Allerdings hat der Beschluss nur empfehlenden Charakter. Zudem enthielten sich die Ressortchefs aus Hessen und dem Saarland auf der außerordentlichen Sitzung der Stimme. Die Innenminister von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, Walter Zuber (SPD) und Thomas Schäuble (CDU), wiesen darauf hin, dass sie zwar für die Erklärung gestimmt hätten, ihr liberaler Koalitionspartner FDP jedoch immer noch starke Bedenken habe.
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wertete das Votum seiner Kollegen trotzdem als „Beleg für das Funktionieren des demokratischen Grundkonsenses in unserer Republik“. Schily betonte: „In einem Land, in dem Gaskammern gestanden haben zur Vernichtung von Millionen Juden, organisierten Antisemitismus zu dulden ist unmöglich.“
Die NPD sei „heute nicht mehr die Altherrenpartei, die sie früher einmal war“, erläuterte Behrens. Die Partei habe eine „antisemitische, fremdenfeindliche und rassistische Zielrichtung“ und kooperiere seit Jahren „immer offener mit der gewaltbereiten Neonazi- und Skinheadszene“. Sie wähle bewusst Formen, mit denen sie junge Menschen „ködern“ wolle. Auch wenn der Ausgang eines Verbotsverfahrens „mit gewissen rechtlichen Risiken behaftet sein sollte“, würden die Risiken von den Innenministern als vertretbar erachtet.
Der Verbotsantrag sei ein „wichtiges Signal“, so Bayerns Günther Beckstein (CSU). Deutschland sei zwar „ein Land „mit außerordentlich weit gefasster Freiheit, aber dort, wo Gewalt mit angezettelt wird, muss die wehrhafte Demokratie zeigen, dass wir uns nicht auf der Nase herumtanzen lassen“.
Seinen hessischen Amtskollegen Volker Bouffier (CDU) konnte er damit nicht überzeugen. „Mit dem Verbot wird das Problem nicht gelöst“, sagte Bouffier. Er habe jedoch wie sein saarländischer Kollege nicht gegen den Beschluss stimmen wollen, da dies aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips eine Stellungnahme der Konferenz verhindert hätte. Auch NRW-Innenminister Behrens sieht in einem Verbot der NPD „kein Allheilmittel“, da dadurch „selbstverständlich nicht die dahinterstehenden Gesinnungen aus der Welt geschafft“ würden. Aber es sei ein „Mosaikstein“ und eine „flankierende Maßnahme“ beim Kampf gegen den Rechtsextremismus.
Der Beschluss der Landesinnenminister lässt den Adressaten offen. Aus Teilnehmerkreisen hieß es, man habe formal keine Vorentscheidung treffen wollen, ob neben der Bundesregierung auch der Bundesrat ein Verfahren einleiten soll. Bayern und Niedersachsen haben angekündigt, heute einen gemeinsamen NPD-Verbotsantrag in die Länderkammer einzubringen.
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