: Erneut ein blauer Brief für die CDU
Zum dritten Mal in diesem Jahr droht der CDU eine Millionenstrafe wegen falsch deklarierter Spenden. Kommende Woche muss die Union gegenüber der Bundestagsverwaltung Stellung beziehen, sonst bekommt sie keine staatlichen Zuschüsse
von NICOLE MASCHLER
Wegen falsch deklarierter Spenden droht der Union ein neuer Bußgeldbescheid durch die Bundestagsverwaltung. Ein Parlamentssprecher bestätigte gestern in Berlin, dass die Partei zu einer Stellungnahme über Spendeneinnahmen aufgefordert worden sei. Sobald diese Angaben vorlägen, werde der Vorgang geprüft und entschieden.
Auf 3,44 Millionen Mark staatlicher Zuschüsse muss die CDU nach einem Bericht der Berliner Zeitung verzichten, sollte die in der kommenden Woche erwartete Stellungnahme der CDU keine Klarheit bringen. Konkret geht es unter anderem um die Kiep-Spende von einer Million Mark und die Schreiber-Spende an Exfraktionschef Wolfgang Schäuble.
Es ist der dritte Strafbescheid innerhalb dieses Jahres. Bereits in den vergangenen Monaten hatte die CDU wegen ihrer schwarzen Kassen Ärger mit der Bundestagsverwaltung bekommen. Im Februar hatte diese eine Geldbuße von 41 Millionen Mark wegen der in die Schweiz und nach Liechtenstein verschobenen rund 20 Millionen Mark der hessischen Union verhängt. Dieses Vermögen hätte in den Rechenschaftsberichten aufgeführt werden müssen, hatte die Verwaltung damals entschieden.
Das aufgebrummte Bußgeld soll der Partei von den ihr zustehenden staatlichen Mitteln abgezogen werden. Die CDU klagt gegen diese Entscheidung. Ein Urteil steht noch aus.
6,5 Millionen Mark Strafe musste die Union wegen der anonymen Spenden von Altkanzler Helmut Kohl hinnehmen.
Einige der Vorwürfe vom April hatte die CDU abwenden können. So gilt etwa die Spende des Unternehmerehepaars Ehlerding als sauber. Andere zunächst nicht oder falsch deklarierte Spenden hat die CDU nachträglich in die Rechenschaftsberichte aufgenommen, so dass sie jetzt korrekt sind. Dazu gehört auch die Millionengabe des Süßwarenherstellers Ferrero. Unklar ist jedoch weiterhin die Herkunft von 10 Millionen Mark, die Wirtschaftsprüfer für die Zeit von 1989 bis 1992 gefunden hatten.
Nach dem Parteiengesetz müssen die Parteien alljährlich einen Rechenschaftsbericht vorlegen und selbst dafür Sorge tragen, dass sie nicht durch illegale Handlungen ihrer Landesverbände und Regionalorganisationen in Schwierigkeiten geraten.
Bei der verspäteten Einreichung des Rechenschaftsberichtes verliert die Partei den Anspruch auf öffentliche Gelder. Darauf hatte sich Thierse bei der 41-Millionen-Buße berufen.
Illegale Spenden, deren Herkunft nicht benannt ist, ziehen eine Geldstrafe in dreistelliger Höhe nach sich: Die Spende muss zurückgezahlt werden. Zusätzlich werden die staatlichen Zuschüsse um das Doppelte der Spendensumme gekürzt.
Auf diesen Teil des Gesetzes hatte sich Bundestagspräsident Thierse bei der Kohl-Spende bezogen.
Im nun vorliegenden Fall sind die Namen zwar nachträglich genannt worden, doch es wurde gegen die Veröffentlichungspflicht verstoßen.
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