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Holzfeuer mit Staatskohle

Das Gesetz zur Förderung der Altholzverbrennung kommt nicht in Gang. Investoren, die auf diese Weise Strom erzeugen wollen, warten seit Monaten

FREIBURG taz ■ Investitionen in Millionenhöhe liegen auf Eis. Denn Unternehmer, die Holz zur Stromerzeugung nutzen wollen, warten seit Monaten auf die gesetzliche Grundlage – doch die angekündigte Biomasseverordnung, schon vor der Sommerpause zur Verabschiedung vorgesehen, ist immer noch nicht in Kraft.

Der Grund: Bund und Länder konnten sich noch nicht auf eine gemeinsame Fassung einigen. Strittig ist dabei, wie man mit Althölzern umgehen wird. Will man Strom, der durch Verbrennung belasteter Hölzer gewonnen wird, gleichermaßen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüten wie Energie aus naturbelassenem Holz?

Das Bundesumweltministerium hat nun einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der jetzt nochmals durch Bundestag und Bundesrat gehen muss. Dieser Entwurf sieht vor, dass künftig auch die Verbrennung belasteter Althölzer vom EEG profitiert: Anlagen, in denen dieses Holz verfeuert wird, sollen damit auch die festgelegte Einspeisevergütung erhalten. Das sind, je nach Anlagengröße, 17 bis 20 Pfennig je Kilowattstunde. Diese Regelung soll auf Anlagen beschränkt werden, die bis Ende 2003 in Betrieb gehen. „Wir wollen vermeiden, dass Überkapazitäten aufgebaut werden“, sagt Wolfhart Dürrschmidt aus dem Bundesumweltministerium.

Dürrschmidt findet es gut, auch Strom aus Altholz angemessen zu vergüten: „Nur so vermeiden wir, dass das belastete Holz zu Spanplatten verarbeitet oder anderweitig stofflich verwertet wird.“ Zudem entlaste man durch die Verbrennung von Altholz den Markt für frisches Holz. Im Sinne einer Kreislaufwirtschaft sei es sinnvoll, das Naturholz zu Möbeln oder als Bauholz zu verwenden.

Befürchtungen, durch die Verbrennung von Altholz verursache man zu hohe Emissionen, hält das Umweltministerium für unbegründet. „Jede Anlage, die Althölzer verbrennt, muss die 17. Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten – und die ist sehr streng“, sagt Dürrschmidt. Verbrennungsanlagen mit zusammen etwa 100 Megawatt Leistung stehen derzeit noch ungenutzt herum, weil die Verordnung fehlt, schätzen Experten. Anlagen zur Stromerzeugung aus Holz rechnen sich im Gegensatz zu reinen Heizwerken erst ab einer größeren Dimension. Etwa 20 solcher Kraftwerke werden in Deutschland voraussichtlich in den nächsten Jahren entstehen. Bei einer Feuerungswärmeleistung von durchschnittlich 25 Megawatt werden sie jeweils etwa fünf Megawatt Strom liefern. Bis zu einer Milliarde Kilowattstunden Strom seien auf diese Weise jährlich in Deutschland zu erzeugen, heißt es im Umweltministerium.

Das Verfahren war eigentlich als ein Blitzgesetz geplant: Ende März war das Erneuerbare- Energien-Gesetz verabschiedet worden, das zur Umsetzung im Punkt Holzfeuerung eine Biomasseverordnung benötigt. Nun läuft es bei weitem nicht so zügig, wie sich die Befürworter erneuerbarer Energien das gewünscht hätten. Schon im Mai hatte das Umweltministerium den Entwurf vorgelegt, um die Verordnung noch vor der Sommerpause genehmigt zu bekommen. Doch der Konsens war nicht so schnell herzustellen, weil die Länder unterschiedliche Eigeninteressen verfolgten. „Wir sind mit dem Fortschritt der Gesetzgebung sehr unzufrieden“, sagt Bernd Geisen von der Bundesinitiative BioEnergie in Bonn. Denn auch der zuletzt angepeilte 1. Januar 2001 für ein Inkrafttreten der Verordnung lässt sich inzwischen kaum mehr einhalten.

BERNWARD JANZING

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