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Ärger über Cohn-Bendit

Mit der Idee, für EU-Asylrecht Artikel 16 zu streichen, macht sich der EU-Abgeordnete keine Freunde

BERLIN taz ■ Mit seiner Forderung, für ein europäisches Asylrecht notfalls auf den Grundrechtsartikel 16 zu verzichten, stößt der EU-Abgeordnete der französischen Grünen, Daniel Cohn-Bendit, bei seinen Parteikollegen in Deutschland auf Ablehnung.

Cohn-Bendit schätze den „enormen Wert, den das Grundrecht für Flüchtlinge in Deutschland immer noch hat“, völlig falsch ein, kritisierte der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele. Es sei „unersetzbar“. Europäisierung der Asylpolitik könne nicht bedeuten, dass man sich auf ein niedrigeres Niveau einigt. Cohn-Bendits Diskussionsbeitrag sei „gefährlich, dumm und unverantwortlich“. Der EU-Abgeordnete hatte gestern in der taz gesagt, das Asylrecht gründe auf den Erfahrungen des Nationalsozialismus und sei in Europa kaum mehrheitsfähig. Auch Grünen-Parteichef Fritz Kuhn reagierte zurückhaltend: „Ich sehe keinen Handlungsbedarf.“ Im jüngsten Parteiratsbeschluss hätten die Grünen erneut gefordert, das individuell einklagbare Recht auch künftig zu garantieren.

Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), bezeichnete Cohn-Bendits Forderung als „äußerst ärgerlich“. Abstriche beim individuellen Schutz beträfen im Kern auch den Geist der Genfer Flüchtlingskonvention, sagte sie der taz. „Das hat sogar CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer kapiert.“ NM/PAT

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