piwik no script img

Gericht verbietet taz-„tagesschau“

BERLIN dpa/taz ■ Die „tagesschau“ bleibt verboten. Im Rechtsstreit des Norddeutschen Rundfunks (NDR) gegen die taz um den Kolumnentitel „tagesschau“ hat das Landgericht Hamburg gestern die taz zur Unterlassung der Nutzung verurteilt.

Der Sender hatte im Oktober gegen die taz geklagt, da er eine „Verwässerung“ der Marke sowie eine „mittelbare Verwechslungsgefahr“ seiner Fernsehnachrichtensendung mit der satirischen Rubrik befürchtete, die die ultimative Absurdität der Welt auf ihren aktuellen Punkt bringen soll. Seit den ersten angedrohten rechtlichen Schritten im April dieses Jahres lief die (derzeit vom „taz muss sein“-Kasten verdrängte) Rubrik täglich auf der Seite 1 der taz unter dem vorläufigen Titel „verboten“.

„Die ‚Tagesschau‘ ist so einmalig, daraus ergibt sich ein Anspruch, geschützt zu werden“, sagte der Richter gestern der Deutschen Presseagentur und gab dem Norddeutschen Rundfunk Recht, der durch jeden „Missbrauch“ des Nachrichtentitels „Tagesschau“ einen Schaden für den gesamten Sender befürchtet hatte. Im Falle einer Zuwiderhandlung muss die taz ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark zahlen. vw

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen