: Kein Maulkorb
■ GALier Mahmut Erdem gewinnt Prozess gegen Neonazi Stephan Pfingsten
Etappensieg für den GAL-Bürgerschaftsabgeordneten Mahmut Erdem im Rechtsstreit mit dem Göttinger Neonazikader Stephan Pingsten. Beim Versuch, dem Hamburger Rechtsanwalt mit einer Unterlassungsklage einen Maulkorb umhängen zu lassen, erlitt Pfingsten eine Abfuhr. Mangels Erfolgschancen lehnte das Göttinger Landgericht seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe und somit die Einleitung des Verfahrens ab.
Pfingsten ist in der Neonaziszene eine der schillerndsten Figuren. Er gilt in der Region Göttingen als Kontaktmann der Freien Nationalisten, die von den Hamburgern Christian Worch und Thomas Wulff geführt werden. Im Dezember 1999 leitete die Staatsanwaltschaft gegen Pfingsten und andere ein Verfahren wegen des Verdachts der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ (§129a) ein, nachdem bei Hausdurchsuchungen Sprengstoff und Anleitungen zum Bau von Bomben gefunden worden waren.
Seit Monaten bemüht sich der Neonazi, der inzwischen den Vorsitz der NPD-Göttingen übernommen hat, durch Zivilverfahren sein Image aufzupolieren. So verklagte er die IG Metall Küste in Hamburg, weil die Gewerkschaft in ihrer 2. Auflage der Broschüre „Jetzt Handeln!“ immer noch über Pfingstens 129a-Verfahren berichtet hatte, obwohl das Verfahren mittlerweile eingestellt worden ist. Zudem wehrte er sich gegen den Vorwurf, er sei wegen unerlaubten Waffenbesitz vorbestraft – tatsächlich ist er wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
Mit einer Klage gegen Erdem wollte Pfingsten nun dieselben Behauptungen verbieten lassen. Doch anders als bei der IG Metall lehnte das Gericht diesmal ab. Nach seiner Ansicht habe es für Erdem keinen Grund gegeben, durch eigene Nachforschungen die mehrfach publizierten Darstellungen in Frage zu stellen. Außerdem äußerten die Richter Zweifel, dass die Persönlichkeitsrechte des exponierten Neonazis verletzt worden seien.
Erdem feiert den Etappensieg: „Das Gericht hat erkannt, dass rechtsextremistische Personen durch solche Klagen erreichen wollen, dass gegen sie nicht öffentlich vorgegangen werden kann.“
Peter Müller
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