: Für einen Maulkorb fehlte angeblich das Geld
Im Prozess um die tödliche Kampfhundattacke auf den sechsjährigen Volkan zeigt der Hundehalter keine Reue. Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafe
HAMBURG taz ■ Im Hamburger Kampfhunde-Prozess hat die Staatsanwaltschaft gestern eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren für den 24-jährigen Hauptangeklagten Ibrahim K. gefordert. Für seine mitangeklagte 19-jährige Freundin Silja W. verlangte er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Kampfhunde der beiden Angeklagten hatten im vergangenen Juli im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg den sechsjährigen Jungen Volkan auf einem Schulgelände angefallen und regelrecht zerfleischt.
Der Pitbull-Terrier und die Staffordshire-Hündin seien von ihren Haltern scharf gemacht worden und hätten den Jungen „wie eine Beute“ angefallen und getötet, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Verteidiger forderte dagegen gestern Freispruch. Es sei nicht voraussehbar gewesen, dass die beiden Tiere Menschen töten würden. Dabei hatten die Hunde bereits in der Vergangenheit andere Tiere angefallen und einem Mädchen in den Arm gebissen.
Obwohl Ibrahim K. und Silja W. die Auflage hatten, die Hunde nur mit Leine und Maulkorb auszuführen, waren diese frei herumgelaufen. Für Maulkörbe hätten sie kein Geld gehabt, sagten die Angeklagten im Prozess. Das bezeichnete der Staatsanwalt als „grenzenlose Unverfrorenheit“. „Der Schutz der Allgemeinheit war ihnen völlig gleichgültig.“
Dass vor allem Ibrahim K. vor Gericht immer wieder auf seine angebliche Geldnot verwies, wertete der Staatsanwalt als Beleg dafür, dass er „seinem Verhalten immer noch völlig unkritisch gegenübersteht“.
Ein Bedauern über den Tod von Volkan hatte Ibrahim K. nicht ausgedrückt – auch nicht am ersten Prozesstag, als ihm die Eltern des Jungen weinend gegenübersaßen. Seine Freundin Silja W. hatte dagegen während der Verhandlung eingeräumt, dass sie „alles falsch gemacht“ habe.
Der Tod von Volkan hatte im Sommer eine bundesweite Debatte über die Haltung von Kampfhunden ausgelöst. Drei Tage nach dem Tod des Jungen hatte der Hamburger Senat die Hundeverordnung verschärft und für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier sowie für Staffordshire-Bullterrier einen generellen Leinen- und Maulkorbzwang verhängt. Die anderen Bundesländer hatten diese Verordnung innerhalb weniger Wochen übernommen. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch verkündet werden.
ELKE SPANNER
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