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Öffentliche Wurst

■ Demnächst nennt Gesundheitsbehörde Namen der Etikettenschwindler

Nun geht es also doch: Ab kommender Woche nennt Gesundheitssenatorin Karin Roth Hersteller oder Händler falsch etikettierter Wurstwaren. Die Verbraucherzentrale fordert das seit gut einer Woche, nachdem die Senatorin bekanntgegeben hatte, dass etwa ein Viertel aller vom Hygiene Institut untersuchten Wurstproben Rindfleisch enthielten, obwohl Etiketten das Gegenteil behaupteten.

Bisher argumentierte die Gesundheitsbehörde, man könne keine Namen veröffentlichen, so lange man nicht wüsste, ob Händler oder Hersteller schuldig seien. Jetzt geht es trotzdem, zusammen mit den Gesundheitsministern aus Berlin, Bremen, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen. „Zum Schutze des Verbrauchers und der redlichen Händler“, sagt Stefan Marks, Sprecher der Gesundheitsbehörde.

Zwar bewege man sich immer noch auf rechtlich dünnem Eis, „aber durch die Ankündigung der Maßnahme haben die Hersteller noch die Möglichkeit, reinen Tisch zu machen“. Weil sie ihre gepanschten Würste noch zurückholen oder falsche Etiketten abpulen können, bevor es ernst wird, hofft die Behörde auf Milde bei eventuellen Verhandlungen. Denn es bleibt das Risiko, dass ein Hersteller auf Verlustausfall klagt, wenn er seinen Ruf geschädigt sieht, obwohl es weniger ruinöse Methoden gäbe, ihn vom Betrug abzuhalten.

Auch in Zukunft haben Betrüger eine Gnadenfrist: Weist das Hygiene Institut falsche Etiketten nach, können Hersteller und Händler eine Stellungnahme abgeben. Ergibt sich daraus ein Schuldiger, wird er genannt, ergibt sich keiner, werden beide Namen bekannt gemacht.

Die rabenschwarzen Schafe, die das Hygiene Institut bereits gefunden hat, bleiben jedoch weiterhin gedeckt. Öffentlich werden nur die, die ein so panzerdickes Fell haben, dass sie auch nach dieser Ankündigung noch Rind verarbeiten und das Gegenteil behaupten. san

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