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Pinochet nicht senil genug

Ermittlungsrichter lässt gesundheitliche Gründe nicht gelten: Chiles Exdiktator wird im eigenen Land wegen Mordes angeklagt. Bevor ein Verfahren beginnt, gehen seine Anwälte in Berufung

BERLIN taz ■ Alle Beteuerungen, der Mandant sei altersschwachsinnig, haben nichts genutzt: Augusto Pinochets Anwälte werden ihn wohl doch bis vor Gericht begleiten müssen. Gestern ließ Ermittlungsrichter Juan Guzmán bekannt geben, dass der Exdiktator Chiles verhaftet, angeklagt und unter Hausarrest gestellt werden soll. Ihm soll wegen Totschlags, Folter und Menschenraub während seiner Amtszeit der Prozess gemacht werden.

Guzmán ermittelt gegen Pinochet (85) vor allem wegen der so genannten Todeskarawane. Während dieser Militäroperation waren im Oktober 1973, einen Monat nach dem Militärputsch gegen die sozialistische Regierung Allende, 75 linke Politiker und Gewerkschafter entführt und ermordet worden. Pinochet bestreitet, davon gewusst zu haben, wurde vor wenigen Tagen jedoch von einem beteiligten General schwer belastet, der zu Protokoll gab, der Befehl von Pinochet habe damals „Hinrichtung“ gelautet.

Gestern hielt sich Pinochet auf seinem Landsitz südwestlich von Santiago auf. Die Ärzte hatten ihm nach viertägigen Untersuchungen eine mittlere Altersdemenz bescheinigt, doch während eines Verhörs, das Guzmán mit ihm geführt hatte, habe Pinochet „völlig normal“ auf ihn gewirkt, sagte der Richter. Auch Pinochet selbst hält sich nicht für krank.

Mit seiner Entscheidung, Pinochet vor Gericht zu bringen, hat Richter Guzmán nun wieder nachvollziehbare Tatsachen geschaffen. In den vergangenen Wochen war er wegen teilweise schwer vermittelbarer juristischer Volten in die Kritik geraten. Insgesamt drei Rügen handelte er sich während des Pinochet-Verfahrens ein, die ihm die Chancen auf einen Posten als Richter am Obersten Gericht verbauen. Aber die mittlerweile schon 214 Strafanzeigen gegen Pinochet und zahlreiche Verfahren gegen andere Militärs dürften Guzmán auch weiterhin ausreichend beschäftigen. UWI

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