Kinderpornographie: Von nichts gewusst?
■ Mildes Gerichtsurteil für Internet-Täter
„Vielen Dank“ sagte gestern der wegen Besitz von Kinderpornographie Angeklagte, nachdem das Urteil gesprochen war: 7.500 Mark Strafe auf Bewährung mit der Auflage, 3.000 Mark in monatlichen Raten an die Kinderhilfsorganisation „terre des hommes“ zu überweisen. Der Vorsitzende Richter begründete das milde Urteil damit, dass Thorsten S. wahrscheinlich straffrei bleiben werde und riet ihm, „die Finger davon zu lassen“. Strafrechtlich belangt wurde dieser, weil ihm nachgewiesen werden konnte, von 1994 bis 1998 mindestens 67 Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt auf seiner Festplatte abgespeichert zu haben. Diese hätten laut der ErmittlerInnen auch den Geschlechtsverkehr mit Kleinkindern gezeigt. Der 41-jährige Bäcker wurde angezeigt, nachdem er eine E-Mail mit entsprechendem Bild-Anhang verschickt hatte. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass es sich bei den Bildern um Kinderpornographie gehandelt hatte, behauptete der Angeklagte. Er hätte wahllos Bilddateien mit pornographischem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen und weiterverschickt, ohne diese genau zu kontrollieren. Der Richter machte darauf aufmerksam, dass tatsächlich Kinder für die Produktion der Bilder leiden müssen und die Internet-Nutzer mit ihrer Nachfrage nach derartigen Angeboten das Leiden mit verursachen. Thorsten S. wirkte nicht so, als wären das völlig neue Erkenntnisse. Er werde sich aber davor „hüten“, sich wieder strafbar zu machen. Den neuen PC, den er sich nach der Beschlagnahmung des alten zugelegt hatte, brauche er für Bankgeschäfte. ei
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