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Kohl bleibt im Visier

Ausschuss will Kohl erneut vorladen. Landgericht: Einstellung des Verfahrens wird sorgfältig geprüft

BERLIN afp ■ Nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Helmut Kohl gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, gibt es im Parteispenden-Untersuchungsausschuss unterschiedliche Meinungen zum weiteren Umgang mit dem Exkanzler. Während SPD und Grüne argumentieren, Kohl habe nun kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr und solle deshalb erneut vor den Ausschuss geladen werden, sprach sich die PDS am Freitag gegen eine erneute Vernehmung aus. Kohl werde die Nennung seiner anonymen Spender wieder verweigern. Deshalb sei eine erneute Vorladung zwecklos, sagte die PDS-Vertreterin in dem Gremium, Evelyn Kenzler.

Über die endgültige Einstellung des Ermittlungsverfahrens muss allerdings noch das Landgericht Bonn entscheiden. Eine Gerichtssprecherin betonte am Freitag, dabei handle es sich keineswegs um „eine reine Formalie“. Die Überprüfung werde mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Bei seinen bisherigen drei Vernehmungen durch den Untersuchungsausschuss hatte sich Kohl auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, das ihm zusteht, solange ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Volker Neumann (SPD), hatte deshalb bereits am Donnerstag eine vierte Vernehmung Kohls bei Einstellung des Verfahrens angekündigt. Kohl will aber offenbar weiterhin die Namender Spender nicht nennen. Der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss, Max Stadler, sagte, dabei werde sich der Exkanzler vermutlich auf das Grundgesetz berufen, wonach Abgeordnete ein Aussageverweigerungsrecht haben. Dann werde die Frage sein, ob Kohl die Spenden als Abgeordneter oder als CDU-Chef angenommen habe. „Das wird letztlich juristisch entschieden werden“, sagte Stadler gestern im NDR.

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