„Es wäre pflichtwidrig, dem Verdacht nicht nachzugehen“

Hans-Christian Ströbele, Bundestagsabgeordneter der Grünen, will die Berliner Spendenaffäre vor den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages bringen

taz: Der Berliner CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky hat Spenden von Parteimitgliedern angenommen, denen er als Chef einer landeseigenen Bank einen Millionenkredit gewährte. Sie haben vorgeschlagen, dass sich der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur CDU-Spendenaffäre auch mit dieser Affäre befassen soll. Fühlen Sie sich nicht ausgelastet?

Hans-Christian Ströbele: Der Ausschuss hat einen klaren Auftrag: Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde, dann haben wir das aufzuklären.

Worin sehen Sie die bundespolitische Bedeutung des Berliner Falls?

Die Rechenschaftsberichte der Landesverbände sind Teil des Rechenschaftsberichts der Bundes-CDU. Daher besteht geradezu die Pflicht, das im Ausschuss zu erörtern. Auch in Hessen haben wir uns um Sachverhalte gekümmert, die zunächst Landespolitik waren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich auch im Berliner Abgeordnetenhaus ein Ausschuss mit dem Thema befasst – wie in Hessen.

Rechnen Sie bei dieser Ausweitung des Untersuchungsauftrags . . .

. . . Es geht nicht um eine Ausweitung des Untersuchungsauftrags. Auch Berlin gehört bereits zum Auftrag. Es geht darum, dass wir Akten beiziehen und Zeugen laden müssen. Das werde ich auf den Weg bringen.

Rechnen Sie dabei mit der Unterstützung der SPD?

Ich rechne mit der Unterstützung der Sozialdemokraten, möglicherweise auch der anderen Parteien.

Bislang ist die Ausbeute des Untersuchungsausschusses relativ dürftig. Warum glauben Sie, dass Sie im Berliner Fall erfolgreicher sind?

Diese Wertung trifft nicht zu. Wir wissen sehr viel mehr als vor einem Jahr. Auch die Berliner CDU-Spendenaffäre müssen wir aufklären. Hier geht es um Spenden, die möglicherweise in Erwartung eines wirtschaftlichen Vorteils gewährt worden sind. Alleine der zeitliche Zusammenhang zwischen der Spende an Landowsky und der Darlehensgewährung durch seine Bank lässt diesen Verdacht aufkommen. Ein zusätzliches Geschmäckle kommt dazu, wenn solche hohen Beträge in bar überreicht werden. Es wäre pflichtwidrig, einem solchen Verdacht nicht nachzugehen.

Muss Landowsky zurücktreten?

Wenn ich diesen Sachverhalt im Untersuchungsausschuss klären will, dann werde ich die Konsequenzen nicht vorher ziehen. INTERVIEW: RALPH BOLLMANN