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Pläne und Rechte

Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2000 wurden etwa 290 Klagen von Anwohnern und Naturschutzverbänden vor dem Verwaltungsgericht (VG) eingereicht. In 16 Musterklagen wurde stellvertretend „vorläufiger Rechtsschutz“ durch Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Baustopps im Mühlenberger Loch beantragt. Vier Anträge wurden noch nicht beschieden und acht abgelehnt; vier waren erfolgreich.

Im Auftrag des Hamburger Senats, der am 19. Dezember den Baubeginn hatte verkünden wollen, legte die Wirtschaftsbehörde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerden ein.

Das VG war zu der Ansicht gelangt, dass die Erweiterung des Flugzeugwerks Finkenwerder nicht im öffentlichen Interesse läge, da es keine Garantie für die behauptete Zahl von bis zu 4000 zusätzlichen Arbeitsplätzen gebe. Vielmehr handele es sich um die „privaten, unternehmerischen Interessen“ einer Firma, deshalb seien die privaten Interessen der klagenden AnwohnerInnen, vor allem der Lärmschutz, besonders stark zu berücksichtigen. Zudem sah das VG ein erhöhtes Risiko von Kollisionen mit Schiffen, wenn der A380 vom Nordufer her die in die Elbe verlängerte Werkspiste in niedriger Höhe anfliegt.

Darüber hinaus widersprächen, so das VG unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, die Hamburger Pläne europäischem Umweltrecht und seien somit „rechtsunwirksam“. Eine Ausnahmegenehmigung der EU-Kommission sei gleichfalls „rechtlich nicht zulässig“ gewesen, da sie unter Nicht-Beachtung der EU-Vogelschutzrichtlinie erteilt worden sei. smv

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