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Noch weniger Ausgleich

Auch die zweite Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung des Mühlenberger Lochs wurde gestern vorläufig gestoppt. Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig legte in einem Eilverfahren die von Hamburg geplanten Bauarbeiten in der Haseldorfer Marsch westlich von Wedel auf Eis. Bereits vorige Woche hatte das VG Stade der Hansestadt bis auf weiteres untersagt, mit der Rodung von 12.000 Bäumen auf der Elbinsel Hahnöfersand zu beginnen. Beide Flächen sollen zu tidebeeinflussten Watten umgestaltet werden als Ersatz für das Vogelschutzgebiet Mühlenberger Loch. In der Elbbucht bei Finkenwerder wurde am vorigen Donnerstag mit ersten Baumaßnahmen zur Erweiterung des Airbus-Werks begonnen.

Das Schleswiger VG gab mit dem vorläufigen Baustopp Klagen der Naturschutzverbände BUND und NABU statt. „Damit sind alle von Hamburg geplanten Ausgleichsmaßnahmen nicht vollziehbar“, freute sich deren Anwalt Rüdiger Nebelsieck. Ob dadurch die Zerstörung des Mühlenberger Lochs zu verhindern ist, kann Nebelsieck „jetzt noch nicht abschließend bewerten“. Von großer Bedeutung könne jedoch sein, dass vom VG das Verbandsklagerecht der beiden Organisationen anerkannt wurde. In Hamburg hingegen scheiterten NABU und BUND als „nicht antragsberechtigt“. smv

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