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ICE-Opfer klagen

Drei Jahre dem Eschede-Unfall wollen Hinterbliebene in den USA auf höheres Schmerzensgeld klagen

BERLIN taz ■ Wenn sich die Bahn und die Opfer des Zugunglücks von Eschede nicht bis heute Abend auf eine Entschädigung einigen, gehen die Verhandlungen in den USA weiter. Und zwar vor Gericht. Denn dort, so hoffen einige der Opfer und deren Angehörige, wird man ihnen eine Entschädigung zusprechen, die sie für angemessen halten.

Seit dem ICE-Unfall, bei dem im Juni vor drei Jahren 101 Menschen starben, dauert der Streit ums Schmerzensgeld nun an. 336 Hinterbliebene und Verletzte hätten „direkte Ansprüche“ an die Bahn, davon seien 235 bearbeitet, sagte Ombudsmann Otto Ernst Krasney gestern in Berlin. Kurz vor dem Abschluss stünden 31 Fälle. Für jeden Todesfall hat die Bahn bisher 30.000 Mark Schmerzensgeld gezahlt – obwohl sie das nicht müsste, ist doch eine Schuld des Unternehmens am Unfall nicht erwiesen. Doch rund 50 betroffene Familien wollen sich damit nicht abspeisen lassen: Sie fordern 550.000 Mark pro Todesfall. Insgesamt also rund 55 Millionen. Der Betrag ergibt sich aus dem Neupreis eines ICE-Zuges dividiert durch die Anzahl der Toten. Insgesamt, so Krasney, habe die Bahn bisher 40 Millionen Mark für die Opfer – Verletzte sowie Hinterbliebene – aufgebracht. Dazu gehören vor allem das Schmerzensgeld, Unterhaltszahlungen sowie Arztkosten.

Bisher müssen sich wegen des Zugunfalls nicht die Deutsche Bahn AG, sondern nur vier Privatpersonen vor Gericht verantworten: Zwei Ex-Bahnangestellten und zwei Ingenieuren der früheren Vereinigten Schmiedewerke GmbH (VSG) wird vorgeworfen, einen maroden Radreifen nicht genügend getestet zu haben. Dieser brach während der Fahrt, der ICE entgleiste und zerschellte an einer Brücke. Reiner Geulen, der Anwalt der 50 Klagewilligen, glaubt hingegen an eine Schuld des gesamten Unternehmens. Genüber der taz spricht er von einem „schwer wiegenden Fehler“ der Bahn. „Zehntausende Menschen“ seien jahrelang gefährdet gewesen, da dem Vorstand das Risiko der Radreifen bekannt gewesen sei.

Der Rechtsanwalt hat der Bahn und ThyssenKrupp, dem ehemaligen Eigner der VSG, eine Frist gesetzt: den heutigen 28. Februar. Da beide Unternehmen bisher nicht reagiert haben und das wohl heute auch nicht mehr tun werden, will er Ende März Klage einreichen – in den USA, wo die beiden Konzerne geschäftlich tätig seien, weshalb sie dort auch juristisch belangt werden könnten. Margrit Suckale, Leiterin der Rechtsabteilung der Bahn, wartet nun auf die Klage aus Übersee. Sie glaubt allerdings nicht, dass sich ein US-Gericht überhaupt für zuständig erklären wird. SEBASTIAN FISCHER

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