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Haft wegen Mordes

Vier Rechtsextremisten müssen 5 bis 13 Jahre hinter Gitter

Vier junge Männer aus der rechtsextremen Szene sind gestern vom Landgericht wegen Mordes an einem 60 Jahre alten Sozialhilfeempfänger zu 5 bis 13 Jahren Haft verurteilt worden. Aufgeputscht durch Alkohol und gewaltverherrlichende Musik hatten sich die Freunde im Alter von 17 bis 21 Jahren entschlossen, einen „Asozialen zu klatschen“ (taz berichtete).

Der in der Nacht zum 24. Mai 2000 in seiner unverschlossenen Wohnung in Berlin-Buch schlafende Mann war von zwei der Angeklagten mit Springerstiefeln bis zur Bewusstlosigkeit getreten worden. Der älteste Angeklagte – das „Gehirn der Gruppe“ – sei auf die Idee gekommen, den alkoholkranken Mieter zu misshandeln, weil es sich aus Sicht der Angeklagten um einen Asozialen gehandelt habe, sagte Richter Kai Dieckmann. Eine solche Tat sei rechtsextrem und auf einer gemeingefährlichen Gesinnung gewachsen. Einer der Täter sei die rechte Hand einer stadtbekannten Figur aus der rechtsextremen Szene gewesen. Nach der Tat habe er die Täter gelobt. DPA

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