: Mildes Urteil
Beim Brandanschlag auf die Synagoge in Düsseldorf seien akute Emotionen im Spiel gewesen, befand das Gericht
DÜSSELDORF taz ■ Belal T. zeigte Reue. „Ich bitte um Entschuldigung“, sagte der 19-jährige staatenlose Palästinenser in seinem Schlusswort. „So eine Sache“ werde er „nie, nie wieder tun“.
Er meinte den Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge am 2. Oktober vergangenen Jahres. Gestern wurde er dafür wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Jugendstrafe von anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Damit blieb das Gericht deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung.
Bei dem Anschlag habe sich um eine „relative Spontantat“ gehandelt, so der Vorsitzende Richter. Motiv sei offenbar die Wut des Angeklagten auf die Politik Israels in den besetzten Gebieten gewesen. Es habe bei ihm eine „akute Emotionalisierung durch die Medien, insbesondere das arabische Fernsehen“ gegeben. Belal T.s Vater war vor seiner Flucht nach Europa PLO-Offizier.
Belal T., der umfassend geständig war, hatte ausgesagt, Auslöser für die Tat seien die Fernsehbilder von der Erschießung eines kleinen Kindes am 28. September durch israelische Soldaten gewesen. „Da ist die Wut so hochgekommen, dass ich das gemacht habe“, so Belal T. Der Anschlag sei eine gemeinsame Idee von ihm und dem Mitangeklagten Khalid Z. gewesen. Allerdings hätten sie niemanden dabei verletzen wollen. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hielt es das Gericht für „nicht mit letzter Sicherheit“ nachweisbar, dass die beiden Beschuldigten mit Vorsatz die Synagoge hätten in Brand setzen wollen.
Zu den Bewährungsauflagen für Belal T. gehört ein Täter-Opfer-Ausgleich mit der Jüdischen Gemeinde in Düsseldorf. Zu Beginn der Verhandlung trennte Richter Schönauer das Verfahren gegen Khalid Z. ab. Er ist auch noch wegen der Ausschreitungen gegen die Alte Synagoge in Essen anklagt worden. Er soll dort mit einer Waffe geschossen haben. Über beide Anklagen soll nun gemeinsam am 4. April verhandelt werden. PASCAL BEUCKER
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