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Neonazi soll vor Gericht

Oliver Schweigert soll sich erneut für einen Brandanschlag vor acht Jahren auf einen Jugendclub in Lichtenberg verantworten: wegen Beihilfe zu versuchtem Mord

Ein führender Berliner Neonazi soll sich nach einer Entscheidung des Landgerichts für einen Brandanschlag vor mehr als acht Jahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum versuchten Mord vor Gericht verantworten. Das Gericht habe die erstinstanzliche Verurteilung des 32-jährigen Oliver Schweigert zu drei Jahren Haft wegen Beihilfe zur versuchten schweren Brandstiftung aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an eine Schwurgerichtskammer verwiesen, teilte gestern ein Justizsprecher mit. Da sich zum Zeitpunkt des Brandanschlags auf einen Jugendclub Besucher in dem betroffenen Gebäude aufgehalten hätten, bestehe aus Sicht des Landgerichts der Verdacht des versuchten Mordes.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schweigert vor, zu dem Anschlag auf ein Jugendcafé im Oktober 1992 in Lichtenberg Beihilfe geleistet zu haben. Er soll kurz vor der Tat als Wortführer vor rechtsextremen Gesinnungsgenossen auf einem Kameradschaftsabend aufgetreten sein, auf dem über die Planung und Ausführung des Anschlages diskutiert wurde. Vier junge Männer, die den Brandanschlag verübt hatten, wurden bereits rechtskräftig verurteilt.

Schweigert war wegen des Anschlags im vergangenen Mai von einem Amtsgericht verurteilt worden. Dagegen hatte er mit dem Ziel eines Freispruchs Rechtsmittel eingelegt. In der Berufungsverhandlung hätten die Richter am Donnerstag entschieden, dass nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Verdacht einer Beihilfe zum versuchten Mord vorliege, sagte der Justizsprecher. Deshalb sei die Sache an das für Tötungsdelikte zuständige Schwurgericht verwiesen worden. Allerdings könnte das Gericht bei einem Schuldspruch nach dem geltenden Verbot einer Verschlechterung keine Strafe von mehr als drei Jahren verhängen. Schweigert kann Revision einlegen. REUTERS

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