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Homo-Ehe beklagt

Bayern kündigt Verfassungsklage an: Eingetragene Partnerschaften gefährdeten das Leitbild der Familie

FREIBURG taz ■ Das CSU-regierte Bayern klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die Homo-Ehe. Dies beschloss die Landesregierung gestern in München. Man wird sich allerdings nicht der gemeinsamen Klage von Sachsen und Thüringen anschließen, sondern einen eigenen Schriftsatz vorbereiten. Wie in München zu hören war, zeigte Sachsens Ministerpräsident Biedenkopf kein Interesse an bayerischer Unterstützung.

Anders als Sachsen will Bayern nicht nur Normenkontrollklage erheben, sondern auch das für August geplante Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes stoppen. Der Prozessbeauftragte, Rechtsprofessor Peter Badura, soll beim Bundesverfassungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Münchens Justizminister Peter Weiß begründete die Klage gestern mit der drohenden „Aushöhlung“ des grundgesetzlich garantierten „Schutzes von Ehe und Familie“. Angesichts der „drohenden Überalterung“ dürfe sich die Bundesregierung nicht „vom Leitbild der Familie, wie es das Grundgesetz vorgibt“, abwenden. Außerdem monierte Weiß die „willkürliche“ Aufspaltung des Gesetzespakets, die dazu führte, dass der Bundesrat kein Veto einlegen konnte. CHR

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