: Gewaltplakate stützen Demoverbot
Während die NPD gute Chancen hat, das Demonstrationverbot für den 1. Mai vor Gericht zu kippen, sieht es für die revolutionäre linke Demo der Antifa schlecht aus. Erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird für heute erwartet
von PLUTONIA PLARRE
Die Zeichen mehren sich, dass am 1. Mai die NPD demonstrieren darf, der Kreuzberger 1.-Mai-Aufzug linksautonomer Gruppen aber verboten bleibt. Beide Veranstaltungen sind von Innensenator Eckart Werthebach (CDU) unabhängig voneinander wegen angeblicher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordung verboten worden. Das Verwaltungsgericht muss nun über die Widersprüche der Anmelder entscheiden.
Im Fall der NPD wird heute mit einem Ergebnis gerechnet. Bei der Autonomen-Demonstration kann es noch dauern. Gestern Mittag war das Gericht noch nicht einmal im Besitz der erforderlichen Unterlagen. Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Volker Markworth, wollte sich zu den konkreten Fällen nicht äußern. Die Erfahrung habe aber gezeigt, dass das Gericht „überhaupt keine Probleme“ habe, ein polizeiliches Versammlungsverbot zu bestätigen, wenn es genügend Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Demonstration einen gewalttätigen Verlauf nehmen werde. Die Polizei müsse dies nur ausreichend belegen. Bei autonomen Gruppen sei dieser Nachweis in der Regel einfacher als bei Rechten, so Markworth. Letztere böten formal weniger Angriffspunkte. Das alleinige Verbreiten von NS-Gedankengut reicht laut Bundesverfassungsgericht nicht für ein Demonstrationsverbot aus, solange mit den Parolen nicht gegen Strafgesetze verstoßen wird.
Das Verbot der „Revolutionären 1.-Mai-Demonstration“ hat die Polizei damit begründet, dass „sämtliche“ entsprechenden Veranstaltungen in der Vergangenheit „einen insgesamt unfriedlichen Verlauf“ genommen haben. Auch dieses Jahr sei „eine gewalttätige Entwicklung unmittelbar aus der Veranstaltung heraus gewollt“. In der Begründung, die der taz vorliegt, wird darauf verwiesen, dass die Antifaschistische Aktion Berlin (AAB) seit 1996 eine „dominierende Rolle“ bei der Vorbereitung und Durchführung des Aufmarsches habe und vom Verfassungschutz als „gewaltbereit und gewaltorientiert“ eingestuft werde. Seit 1995, heißt es weiter, werde im Vorfeld des 1. Mai auf entsprechenden Plakaten mit Wort und Bild Gewalt propagiert. Auch diesmal seien die Aufrufe zum „Kampf gegen das kapitalistische System“ mit vermummten Personen illustiert, die Steine und Molotowcocktails auf Polizeibeamte werfen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass es eine „unmittelbare Verknüpfung von Veranstaltung und Ausschreitungen“ gebe. Letztere seien selbst durch „strengste“ Auflagen nicht zu verhindern gewesen. Einbezogen worden sei auch, dass die AAB sich „in keiner Weise“ kooperationsbereit gezeigt habe. So sei die diesjährige Demonstration im Namen der AAB zunächst von einem Hartmut Dampf angemeldet worden, der im Melderegister aber nicht existiere.
Dazu erklärt die AAB, dass der Polizei seit dem 19. April eine Anmeldung unter richtigem Namen vorliege. Innensenatssprecher Stefan Paris bestätigte dies gestern. Das werde an dem Verbot, das auch „für jede Form der Ersatzveranstaltung in Berlin in der Zeit vom 30. April 15 Uhr bis zum 2. Mai 6 Uhr gilt“, aber kaum etwas ändern.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Wieland, befürchtet, dass Werthebach den gewaltinteressierten Kreisen der Autonomen-Szene mit seinem Vorgehen „die Legitimation geliefert hat, am 1. Mai mal wieder richtig gegen den so genannten repressiven Staat und Naziterror loslegen zu können“. Der in den vergangenen Jahren auf beiden Seiten einsetzende Prozess der Deseskalationsbemühungen sei damit zunichte gemacht worden.
Ein Schmankerl am Rande: Die Verbotsverfügung der Polizei wurde von einem Mitarbeiter namens „Haß“ beglaubigt.
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