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Weiter überwacht: Sozialamt Neukölln

Verwaltungsgericht weist Einspruch gegen Videoüberwachung im Bezirksamt zurück

Das Neuköllner Sozialamt darf vorerst weiter videoüberwacht werden. Das Verwaltungsgericht wies in einem gestern veröffentlichten Beschluss den Eilantrag eines Sozialhilfeempfängers zurück, der während seines Aufenthaltes im Warteraum des Sozialamtes in der Karl-Marx-Straße nicht mit Videokameras aufgenommen werden wollte.

Mit den seit 1. Januar 2001 installierten Videokameras will das Bezirksamt Neukölln Auseinandersetzungen zwischen Bürgern untereinander sowie zwischen Bürgern und Verwaltungsmitarbeitern verhindern. Außerdem sollen die Aufnahmen auch zur Beweissicherung bei Straftaten dienen.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts betonte, dass im Rahmen eines Eilverfahrens nicht abschließend über die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung entschieden werden könne. Da es sich jedoch nur um einen kurzfristigen Eingriff handele, die Daten unbeaufsichtigt erhoben und täglich um 15 Uhr automatisch gelöscht werden, könne die Überwachung zunächst erst einmal fortgesetzt werden.

Zudem seien ausreichend Vorkehrungen getroffen worden, um einen Missbrauch der Daten zu verhindern. Die Daten werden nur dann nicht gelöscht, wenn es zu einer Gewalttat kommen sollte. Nach Angaben des Bezirksamts ist dies seit der Installation der Videokameras nicht mehr vorgekommen.

Ein endgültiges Urteil wird erst im Hauptverfahren gefällt. (Aktenzeichen: VG 6 A 97.01, Entscheidung vom 12. April) DDP

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