: Merkel droht neuer Ärger. Und der sitzt rechts
Fragwürdige Spesenrechnungen der Partei ließ der rheinland-pfälzische CDU-Landesvorsitzende Christoph Böhr angeblich aus der Fraktionskasse bezahlen. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft
MAINZ taz ■ Das Finanzgebaren der CDU beschäftigt schon wieder die Justiz. Seit gestern prüft die Staatsanwaltschaft Mainz, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen den rheinland-pfälzischen Partei- und Fraktionsvorsitzenden Christoph Böhr einleiten wird. Unter Böhrs Ägide sollen rund 250.000 Mark an Fraktionsgeldern illegal für Parteizwecke verwendet worden sein.
Mit dem öffentlichen Geld, das ausschließlich für die Parlamentsarbeit bestimmt ist, wurde nach Informationen des Spiegels unter anderem eine Postkarten- und Plakataktion für fast 50.000 Mark bezahlt. Demnach hat die Fraktion auch private Feiern von verdienten Parteimitgliedern finanziert. Außerdem soll Böhr seine Flüge zu Präsidiumssitzungen seiner Partei in Berlin über die Landtagsfraktion abgerechnet haben. Ein bildungspolitisches Konzept für die Partei sei ebenfalls finanziert worden. Voraussichtlich bis morgen will die Mainzer Staatsanwaltschaft über die Aufnahme von Ermittlungen entscheiden.
Die CDU in Rheinland-Pfalz wies gestern alle Vorwürfe zurück und sprach von einem „untauglichen Versuch, die Fraktion der CDU zu kriminalisieren“. Einige der Vorwürfe seien erst vor wenigen Wochen von der Mainzer Staatsanwaltschaft überprüft worden. Die Verdächtigungen hätten sich „als haltlos herausgestellt“. Wie ein Parteisprecher weiter mitteilte, habe die Union die Staatsanwaltschaft erneut „gebeten“, auch die neu erhobenen Vorwürfe zu überprüfen. Die Ausgaben seien „auf der Grundlage des Fraktionsgesetzes“ erfolgt. Dort heißt es jedoch klipp und klar, eine Verwundung der Mittel „für Parteiaufgaben“ sei „unzulässig“. Manche Ausgaben ließen sich jedoch nicht klar nach Partei und Fraktion trennen, sagte der Sprecher. Gegen Vorschriften sei in keinem Fall verstoßen worden.
Der Parteienrechtler Jörn Ipsen verwies gestern auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Verwendung von Fraktionsgeldern für die Parteiarbeit nicht zulässig sei. Die Parteien seien „keine staatlichen Institutionen“ und müssten ihre Gelder daher „in erster Linie selbst erwirtschaften“. Durch eine Umwegfinanzierung über die Parlamente werde die Vorgabe der Karlsruher Richter unterlaufen, dass die Parteien nicht mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen vom Staat beziehen dürften. Ausgaben für Wahlkampfmittel wie Postkarten und Plakate könnten in keinem Fall aus der Fraktionskasse bezahlt werden. KPK, RAB
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