: Nur Bayern kann sich Spitzenprofs leisten
Der Entwurf von Bundesbildungsministerin Bulmahn für das neue Professoren-Dienstrecht bevorzugt die reichen Südländer. Im armen Norden herrscht Furcht vor einem ruinösen Wettbewerb um junge und gute Hochschullehrer
BERLIN taz ■ Wer Bayerns Wissenschaftsminister Hans Zehetmair auf die neuen Berufsbedingungen für Professoren anspricht, wird das Lächeln eines Siegers ernten. Zusammen mit der Bundesbildungsministerin hat Zehetmair ein Dienstrecht entworfen, das es Hochschullehrern der Zukunft ermöglicht, schon in jungen Jahren viel Geld zu verdienen. „Das A und O der Reform liegt darin“, sagte der CSU-Mann gestern der taz, „das Professorenamt attraktiver zu machen.“
Das Gute der Reform aus bayerischer Sicht: Der Freistaat kann bald mit der Schweiz und den USA um Profs konkurrieren – der arme Rest der Republik aber wird abgehängt. Bei den klammen Nordstaaten geht die Furcht um, dass das neue Dienstrecht einen ruinösen Wettbewerb um Professoren auslösen wird.
Egal ob in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Niedersachsen, in Mecklenburg oder Sachsen-Anhalt, kaum einer der klammen Wissenschaftsminister wird die so genannte Leistungskomponente lange bezahlen können. Jedes Jahr, so steht es im Gesetzentwurf, sollen die Bundesländer ihre Gesamtausgaben für Hochschullehrer um zwei Prozent steigern können. „Wir warnen davor, das für jedes Jahr festzuschreiben“, schüttelt Niedersachsens Wissenschaftsminister Thomas Oppermann (SPD) den Kopf. Das wäre ein „Wettbewerbsnachteil für ein armes Land wie Niedersachsen“, sagt Bulmahns Parteifreund. „Wir sind nicht in der Lage, Gehälter zu zahlen, die über unsere Verhältnisse gehen“, moniert auch Mecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsminister Peter Kauffold (SPD).
Die Leistungskomponente funktioniert so, dass sie künftig zusätzlich zu einem Grundgehalt bezahlt wird. Das ist die Theorie. In der Praxis wird es so sein, dass Bayern beinahe allen Professoren die Zulagen zahlt – und die armen Nordländer so gehörig unter Finanzdruck setzt. Bereits jetzt wirbt Hans Zehetmair darum, das Grundgehalt für die neuen Professuren zu erhöhen. Bei Universitätsprofessoren will er statt bislang geplanter 8.500 Mark 10.000 Mark zahlen dürfen. Das heißt: Das von Zehetmair vorgeschlagene Grundgehalt reicht fast an das heutige Durchschnittsgehalt eines C4-Profs von 10.800 Mark heran.
Die Angst, die reichen Südländer könnten künftig Professoren aus Kiel und Greifswald abwerben, herrscht aber nicht nur im klammen Teil des Nordens. Krista Sager aus dem gut betuchten Hamburg hält die Leistungskomponente für zu teuer – und unwirksam. „Wer will“, klagt die grüne Senatorin, „kann seine ganze Professorenschaft jährlich um zwei Prozent besser vergüten.“ Die neue Gütezulage kann den Professoren nämlich auch dauerhaft bezahlt werden. Das schaffe keinen echten Leistungsanreiz, kritisiert Sager.
Die Grundideen der Dienstrechtsreform – Verjüngung, Leistung, Internationalisierung – wird von allen Ländern gutgeheißen. Niedersachsen und Mecklenburg etwa sind bereits dabei, die neue Juniorprofessur vorsorglich ins Landeshochschulgesetz zu schreiben. Die Bildungsministerin hat sich dennoch in eine verzwickte Lage manövriert. Ihre Kritiker meinen, sie habe sich vor allem mit dem reichen Südstaatler Zehetmair abgesprochen – und die anderen Kollegen links liegen lassen. Auf diese Weise gerät nun selbst das Herzstück der Reform ins Zwielicht: die Verjüngung der deutschen Professorenschaft. Sachsen ist nicht gut zu sprechen auf Bulmahn, weil sie die Habilitation „faktisch unmöglich macht“. Und in Hamburg ist man sauer, weil die Habilitation, die Nachwuchswissenschaftler oft bis ins 40. Lebensjahr hinein beschäftigt, nicht gänzlich abgeschafft wurde. CHRISTIAN FÜLLER
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