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Zweiter RZ-Prozess

Morgen beginnt erneut das Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen

Vor dem Kammergericht wird morgen der Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ (RZ) neu aufgerollt. Vier Männer und eine Frau müssen sich darin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die von der Berliner Gruppe der RZ verübten Terroranschläge in den 80er-Jahren.

Im ersten Anlauf des Prozesses standen seit Ende März nur vier Angklagte vor Gericht. Neu hinzugekommen ist nun der im so genannten Frankfurter Opec-Prozess bereits freigesprochene Rudolf Schindler. Das Verfahren gegen den 58-Jährigen war nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes mit dem Prozess gegen seine Ehefrau Sabine Eckle und die drei weiteren Angeklagte verbunden worden. Mit Schindler glaubt die Bundesanwaltschaft den Rädelsführer der linksextremistischen Gruppe auf der Anklagebank zu haben.

Schindler und seine Ehefrau sollen von 1985 bis 1990 zur Führungsebene der RZ gehört und maßgeblich Einfluss auf die Berliner Aktionen gehabt haben. Dazu gehörten die Attentate auf den Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, (1986) sowie den damaligen Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, Günter Korbmacher, (1987). Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Schindler die gezielten Beinschüsse abgegeben hat. Zwar ist der Vorwurf der schweren Körperverletzung in beiden Fällen verjährt. Für die Bundesanwaltschaft gelten sie jedoch als Beweis für die Mitgliedschaft der Angeklagten in einer terroristischen Vereinigung. Verhandelt werden zudem zwei Sprengstoffanschläge. Im Februar 1987 explodierte an der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber ein Sprengsatz. 1991 wollte eine Revolutionäre Zelle die Siegessäule sprengen.

DDP/TAZ

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