: Sohn vom Vater getrennt
Ein 16-Jähriger soll an die Elfenbeinküste abgeschoben werden. Seine Mutter ist gestorben. Sein Vater lebt legal in Berlin und ist mit einer Deutschen verheiratet. Innenverwaltung: Alles rechtmäßig
von DANIEL FERSCH
Ohne vorherige Ankündigung ist gestern ein 16-jähriger Westafrikaner in Abschiebehaft genommen worden. In den frühen Morgenstunden standen drei Zivilpolizisten vor der Tür von Adiepo A. in Zehlendorf, um dessen Sohn Yannick mitzunehmen. Adiepo A. ist mit einer Deutschen verheiratet und hat mit ihr zwei weitere Kinder. Sein Sohn besucht ein deutsch-französisches Gymnasium. Der Minderjährige hatte zudem eine Duldung bis Freitag. Er soll nun am Sonntag abgeschoben werden.
Adiepo A. kam 1986 von der Elfenbeinküste nach Deutschland, um Elektrotechnik zu studieren. Den damals 2-jährigen Yannick überließ er der Obhut der Mutter, die in der Landeshauptstadt Abidjan blieb. „Als Student konnte ich mir es nicht leisten, meinen Sohn nach Deutschland mitzubringen“, erzählt Adiepo A. Als die Mutter von Yannick 1988 verstarb, nahm Adiepo A.s Schwester den Jungen auf.
Seit sechs Jahren ist Adiepo A. mit einer Deutschen verheiratet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Adiepo A., der seit einigen Jahren in Berlin als Elektroingenieur arbeitet, erzählt, er habe schon lange überlegt, Yannick nach Berlin nachzuholen. Seine Schwester sei nach einer Scheidung und einem schweren Unfall nicht mehr in der Lage gewesen, für den Jungen zu sorgen.
Im Sommer 2000 reichte Adiepo A. bei einem Besuch in der Elfenbeiküste bei der dortigen Deutschen Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung ein. Dafür musste Yannick A. seinen Pass bei der Behörde abgeben. Ohne den Ausgang des Verfahrens abzuwarten, reisten beide zusammen in Deutschland ein. Adiepo A.: „Ich hatte für Yannick einen Platz im Französischen Gymnasium in Tiergarten gefunden, und das Schuljahr fing gerade an.“
Wegen der illegalen Einreise lehnte die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung ab. Der Aufenthalt bei seinem Vater wurde jedoch mit der Begründung geduldet, dass Yannick keinen Pass besitze. Währendessen bemühte sich Adiepo A. um eine neue Aufenthaltsgenehmigung. Am 4. Mai beantragte sein Anwalt, die auslaufende Duldung zu verlängern. An die Ausländerbehörde schrieb er: „Sollten Sie weiterhin die Abschiebung unseres Mandanten beabsichtigen, gehen wir davon aus, dass wir rechtzeitig über eine Versagung der Duldungsverlängerung informiert werden.“ Dieser Aufforderung kamen die Behörden jedoch nicht nach.
Rechtsanwalt Jürgen Moser sprach deswegen gestern auch von „Verwaltungsstandrecht“. Yannick sei bei seiner Familie gewesen und zur Schule gegangen, so Moser, werde aber „behandelt wie ein Straftäter“. Die Innenverwaltung wollte sich gestern zu dem Vorgang nicht äußern. Sprecher Hartmut Rhein sagte, dies sei ein Einzelfall, bei dem alles „rechtmäßig gelaufen“ sei.
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