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Soziale Rechte: mangelhaft

BERLIN taz ■ Das „Forum Menschenrechte“ beanstandete gestern, dass in Deutschland die sozialen Menschenrechte „immer noch nicht voll verwirklicht sind“. Um diese Rechte stehe es viel schlechter als angenommen, sagte die Vertreterin des Forums, in dem 41 Menschenrechtsgruppen zusammengeschlossen sind.

Als Mitglied des Sozialpakts ist die Bundesregierung verpflichtet, der UNO alle fünf Jahre einen Bericht über die Verwirklichung dieser Rechte vorzulegen. Bereits im Januar 2000 hat Rot-Grün einen Bericht vorgelegt. Im Kommentar dazu kritisiert das Forum Menschenrechte zum Beispiel, dass dauerhaft in Deutschland lebende Flüchtlinge mit einem Duldungsstatus keinen Anspruch auf Kindergeld haben. Beanstandet wird ferner, dass minderjährige Flüchtlinge schon mit 16 Jahren als Erwachsene gelten, obwohl sie nach der internationalen Kinderrechtskonvention bis 18 Jahre unter besonderem Schutz stehen. Gerügt wird ferner das Bundessozialhilfegesetz. Zwangsverpflichtete Sozialhilfeempfänger erhielten für ihre Arbeit Löhne von nur 1 bis 3 Mark pro Stunde, wobei es weder ein Streikrecht noch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder auf Rente gebe. WG

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