Unrechte Gerichte: Nazi-Justiz
■ Ausstellung in Oldenburg eröffnet
„Justiz im Nationalsozialismus – Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes“. Mit dieser Wanderausstellung, die bis zum 6. Juli im Landgericht Oldenburg zu sehen ist, beleuchtet die niedersächsische Justiz erstmals kritisch die eigene Vergangenheit. Auf Text-Bild Tafeln werden die einzelnen Abschnitte der Justizgeschichte erklärt und mit Dokumenten und Zitaten belegt. Kurze Biografien von Opfern und Tätern machen die Geschehnisse lebendig.
Die Ausstellung focussiert das Strafrecht. Hier wurden tausende Todesurteile gefällt und hohe Freiheitsstrafen verhängt. „Wer außerhalb der Volksgemeinschaft steht, steht auch nicht im Recht“. Die Grenzen dieser Volksgemeinschaft regelte eine immer willkürlichere Rechtsauslegung. 1933 wurde die Todestrafe nur bei Mord verhängt, gegen Ende des NS-Regimes gab es 67 Gründe, eine Enthauptung zu rechtfertigen. In der Ausstellung bekommen alle Gruppen, ein Gesicht, gegen die grausam geurteilt wurde: Kommunisten, Gewerkschaftler, Sozialdemokraten, Behinderte, Kranke, Juden, Homosexuelle.
Die Wanderausstellung wird in jeder Stadt um eine lokalen Aspekt angereichert. In Oldenburg ist die Karriere von Dr. Werner Hüll beispielhaft für die sogenannte Entnazifizierung. Hüll war seit 1942 Referatsleiter der Wehrmachtsabteilung. Er verantwortete Gesetze, die Menschen töten. Schon 1949 wurde Dr. Hüll Senatspräsident am Oberlandesgericht Oldenburg, 1950 Richter am Bundesgerichtshof. Bis zu seinem Tod 1992 mußte sich Dr. Hüll niemals vor Gericht verantworten.
Warum die deutsche Justizgeschichte so lange unerforscht blieb, weiss ein Besucher im Landgericht Oldenburg: „Die Juristen sind die einzige Berufsgruppe, die über sich selber richten muss.“
Sandra Voß
Die Ausstellung ist kostenlos und im Landgericht Oldenburg, Elisabetehnstr. 7 zu sehen.
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