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Der nächste Schritt zum Ausstieg

Bundesumweltminister Jürgen Trittin stellte in Berlin die Eckpunkte für das neue Atomgesetz vor – das politische Instrument, um den gestern unterschriebenen Atomkonsens umzusetzen. Bereits Ende September soll es das Parlament passieren

von NICK REIMER

Die Stifte zum Unterschriftenakt steckten noch in der Tasche, der „Staatsakt“ Atomkonsens war noch nicht vollzogen. Da ging Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) schon einen Schritt weiter. Gestern stellte er seine Atomnovelle vor: das „Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Strom“.

„Wesentlich neu an unserer Vorlage ist die Zweckbestimmung“, erläuterte Trittin. Während das derzeit – aus dem Jahre 1959 – gültige die Förderung der Kernenergie zur Stromerzeugung als Ziel definiert, schreibt das neue Gesetz „den geordneten Ausstieg als Ziel“ fest. Konkret bedeutet das, dass nach Paragraf 7 für die Errichtung und den Betrieb neuer Atomkraftwerke oder Wiederaufbereitungsanlagen mit In-Kraft-Treten keine Genehmigungen mehr erteilt werden. Nicht betroffen ist alles, was mit Forschung verbunden ist. „Das können und wollen wir nicht verbieten“, so Trittin.

Der Paragraf 7 regelt außerdem den Umgang mit den vorhandenen AKWs. „Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb eines Kernkraftwerkes erlischt, wenn die im Atomgesetz für das jeweilige Kernkraftwerk aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich aufgrund von Übertragung ergebende Elektrizitätsmenge produziert ist“, heißt es dort. Anlage 3 regelt im Einzelnen die genehmigten Mengen eines jeden AKWs: 2.623,31 Terrawattstunden netto. Trittin trug gestern die durchschnittlich errechnete Restlaufzeit vor: „13 Jahre“. Tatsächlich aber geht das letzte Kraftwerk frühestens in 20 Jahren vom Netz.

„Es wird, anders als von manchen Bündnisgrünen behauptet, keinen Sicherheitsrabatt geben“, so der Minister. In Paragraf 19 werden die Betreiber zu einer periodischen Sicherheitsüberprüfung verpflichtet – zusätzlich zu den derzeitigen Sicherheitsstandarts. 10 Jahre später müssen die Ergebnisse überprüft werden.

Mit dem Gesetz werden die Betreiber im Übrigen verpflichtet, Zwischenlager an den Kraftwerksstandorten einzurichten, die so lange Bestand haben, bis ihr Inhalt in einem Endlager aufgenommen wird. Trittin: „Derart werden nicht nur Atomtransporte vermieden, sondern es wird auch für eine gerechte Lastenteilung gesorgt.“ Bis zum nächsten Jahr soll der Arbeitskreis Endlager (AKEnd) Kriterien erarbeiten, auf deren Grundlage dann das Endlager gesucht wird. Gorleben jedenfalls, so der Minister gestern, halte er für nicht ausreichend geeignet und politisch für nicht durchsetzbar.

Heute soll die Vorlage an Regierung und Fraktionen verschickt werden. Trittin geht davon aus, dass die Anhörung über die Sommerpause dauern, die neue Atomnovelle Ende September vom Parlament verabschiedet wird. Zwar ist der Umweltminister überzeugt, dass „wir eine belastbare Arbeit abliefern“, aber wahrscheinlich, so Trittin, wird auch hier die Beobachtung von SPD-Fraktionschef Peter Struck gelten: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es in diesen eingebracht wurde“.

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