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Nüchtern in die Berufung

Der wegen Vollrauschs verurteilte Schauspieler Löwitsch pocht auf seine Würde

Schauspieler Klaus Löwitsch (65) hat gegen seine Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrauschs Berufung eingelegt. „Ich akzeptiere das Urteil nicht, die richterliche Freiheit wurde aufs Schwerste missbraucht“, sagte Löwitsch gestern. „Das war ein Akt der Willkür und Befangenheit.“

Löwitsch war am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 27.000 Mark verurteilt worden. Mit totalem „Filmriss“ bei 5,15 Promille hatte der Mime nach Auffassung des Gerichts nach einem Kneipenabend im Februar 2000 die Witwe des DDR-Schauspielers Arno Wyzniewski geschlagen und sexuell genötigt. Weil er wegen der Trunkenheit schuldunfähig war, verurteilte ihn das Schöffengericht wegen fahrlässigen Vollrauschs, in dem er die Taten beging.

„Ich bin ein Preuße, ich erhebe Anspruch auf Achtung, Ehre und Würde“, sagte der in Berlin geborene Künstler. Er sei unschuldig. „Ich werde meine Aufenthalte in Deutschland auf ein Minimum reduzieren“, kündigte der Österreicher an. In Deutschland könne er sich nicht mehr frei bewegen. „Ich werde nicht mal mehr mit einer Frau zusammen im Fahrstuhl fahren.“

Zu der ungewöhnlich hohen Alkoholisierung an dem bewussten Abend meinte der als TV-Verbrecherjäger „Peter Strohm“ bekannt gewordene Mime: „Ich trinke seit Monaten keinen Tropfen Alkohol mehr.“ DPA

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