Vulkan-Prozesse: Neue Protokolle

■ Zeuge bringt jetzt den Anklagevorwurf ins Wanken

Wirbel im Landgericht: Im Bremer Vulkan-Prozess hat ein Zeuge gestern die Anklage ins Wanken gebracht. Im Prozess um den Ex-Vulkan Chef Friedrich Hennemann legte er ein unterschriebenes Protokoll eines Gespräches der Treuhandanstalt mit dem Vulkan vor. Darin fehlte der Zusatz, die Fördergelder für die Ostwerften müssten jederzeit zur Verfügung stehen. Dies hatte aber in dem bisher vorliegenden Protokoll gestanden.

Auch auf Nachfrage bekräftigte der als Zeuge geladene Wirtschaftsprüfer, dass bei dem Gespräch im Dezember 1993 das Thema jederzeitige Verfügbarkeit der Gelder nicht besprochen worden sei. „Andernfalls hätten wir es dokumentiert.“ Das von ihm vorgelegte Dokument stammt von der Treuhandanstalt. Die Treuhandnachfolgerin BvS hat ihrer Strafanzeige vom Februar 1996 als Anlage eine nicht unterschriebene Kopie mit dem entsprechenden Zusatz eingereicht. Damit sei der Staatsanwalt „vom Anzeigenden aufs Glatteis geführt worden“, sagte Hennemann-Verteidiger Hanns Feigen.

In dem seit fast zwei Jahren dauernden Prozess ist inzwischen klar, dass in den Privatisierungsverträgen nach Aussagen mehrerer Zeugen keine Zweckbestimmung für die Gelder festgelegt worden war. Mit dem Konkurs des Vulkan-Konzerns im Mai 1996 waren die für die Ostwerften bestimmten Beträgen verloren gegangen.

Ursprünglich schien schon im Oktober 2000 das Ende des Prozesses in Sicht. Der Staatsanwalt hatte für Hennemann viereinhalb Jahre gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Überraschend wurde aber die Beweisaufnahme wieder aufgenommen. Ein Abschluss ist noch nicht in Sicht.

dpa