piwik no script img

Obdachlosen getötet

Zwei 24-jährige ehemalige Skinheads sind gestern in Flensburg wegen tödlicher Schläge und Tritte gegen einen Obdachlosen zu je sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat vom 12. September vergangenen Jahres wurde vom Landgericht als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Die Tat sei nicht rechtsextremistisch motiviert gewesen, selbst wenn die beiden jungen Männer seinerzeit der Skinheadszene angehörten, urteilte das Gericht nach mehrtägiger Hauptverhandlung.

Die beiden Angeklagten hatten den 45-jährigen, aus Köln stammenden Mann im Verlauf eines Streites über ihre Skinheadzugehörigkeit schwerste Verletzungen zugefügt. Für die Brutalität gegenüber einem hilflosen Opfer habe es „kein nachvollziehbares Motiv gegeben“, erklärte die Kammer. „Die Angeklagten ließen ihr sterbendes Opfer hilflos zurück.“ Auf Grund des hohen Alkoholpegels der beiden Männer sei es „zu einem nicht reflektierten Verhalten, zu der Tat und deren Folgen gekommen“.

Die Staatsanwältin hatte Freiheitsentzug von jeweils zwölf Jahren wegen gemeinschaftlichen Totschlags gefordert, die Verteidigung hatte auf höchstens viereinhalb Jahre plädiert. lno

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen