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taz hängt rasanten Bischof ab

Rechtsstreit beigelegt: taz-Artikel über Vorliebe des Trierer Bischofs für schnelle Autos darf wieder gelesen werden. Bistum muss Großteil der Gerichtskosten tragen

BERLIN taz ■ In dem Rechtsstreit mit dem Bistum Trier ist die taz im Wesentlichen als Sieger hervorgegangen. Ein Artikel über Bischof Hermann Josef Spital, der wegen einer Unterlassungserklärung gesperrt worden war, darf jetzt wieder im taz-Online-Archiv freigegeben werden.

Das Bistum wollte der taz per einstweiliger Verfügung unter anderem untersagen, ein seit Jahren in Trier umgehendes Gerücht wiederzugeben. Danach soll Bischof Spital, der Anfang des Jahres aus Altersgründen zurücktrat, einmal mit einem sündhaft teuren Ferrari Testarossa von der Polizei wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gestoppt worden sein. Dieses Gerücht hatte die taz im Dezember 2000 im Zusammenhang mit der so genannten „Caritas-Affäre“ erwähnt. Hans-Joachim Dörfert, der ehemalige Chef der Caritas-Trägergesellschaft in Trier, wurde vor einem halben Jahr wegen Untreue verurteilt.

Weiter stieß sich das Bistum daran, dass die taz geschrieben hatte, das Bistum stehe wegen der Caritas-Affäre vor dem Ruin, die Affäre habe den Bischof „ganz krank“ gemacht und sein Alfa Romeo sei schon wieder in Trier gesichtet worden.

In der zweiten Instanz ging es neben dem „kranken“ Bischof in erster Linie um das Ferrari-Gerücht. Das Bistum wollte nicht akzeptieren, dass der Bischof in die Nähe eines solchen Wagens gebracht wird. Dabei ist seine Vorliebe für schnelle Autos kein Geheimnis. Zu seinem 75. Geburtstag bekam er von den Bischofskaplänen ein rotes Ferrari-Modell geschenkt. In einer Illustrierten posierte Spital neben seinem Alfa, den er in der Zwischenzeit durch einen noch rasanteren Audi ersetzt hat. Das Bistum sprach trotzdem von einem „Unding“, wenn der Bischof mit einem Auto in Verbindung gebracht werde, „der für Leute ist, die nicht wissen, was sie mit ihrem Geld machen sollen“.

Nun hat das Berliner Kammergericht einen Beschluss gefasst. Danach muss das Bistum, dass seinen Verfügungsantrag für erledigt erklärte, von den Kosten der ersten Instanz fünf Sechstel und des Berufungsverfahrens vier Fünftel zahlen.

BARBARA BOLLWAHN

DE PAEZ CASANOVA

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