: Gericht: ARD hat keine Chance
KARLSRUHE dpa ■ Jetzt hat es die ARD schwarz auf weiß: Im Streit um die Fußball-Bilder hat sie gegenüber Leo Kirch schlechte Karten. Schon am Dienstag hatte das Landgericht München I abgelehnt, die von der ARD beantragte einstweilige Verfügung gegen Leo Kirch zu erlassen. Gestern gaben die Richter nun auch ihre für den Sender wenig erfreuliche Begründung bekannt. Die ARD habe weder Chancen, den gegen Kirch angestrengten Prozess zu gewinnen, noch liege überhaupt ein Eilfall vor.
In dem Rechtsstreit ging es um die Auslegung des zwischen ARD und Kirchs Sportagentur ISPR geschlossenen Vertrags. Kirch stand auf dem Standpunkt, dass die ARD laut Vertrag die zugesagten Bundesliga-Bilder erst nach der Ausstrahlung von „ran“ zeigen dürfe. Dies wollte die ARD nicht akzeptieren, denn nach der Verschiebung von „ran“ auf 20 Uhr 15 hätte sie in der „Tagesschau“ keine Tor-Filmchen mehr bringen können. Das Landgericht stellte nun aber klar, dass der Vertrag „keine Sendezeitgarantie“ enthalte. Deshalb, so die Richter, habe die ARD keine „vertragliche Ansprüche“ gegenüber Kirch, schon in der „Tagesschau“ Bilder zu zeigen. Die ARD wusste das natürlich und hatte vor allem darauf gehofft, dass das Gericht die nach der „ran“-Verschiebung entstandene „Vertragslücke“ nun ganz im Sinne der ARD schließen würde. Dazu waren die Münchener Richter aber nicht bereit, denn bei der Schließung solcher nicht vorhergesehenen Vertragslücken müssten die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. Auf das in den Rundfunkgesetzen der Länder garantierte Recht auf Kurzberichterstattung könne sich die ARD gegenüber Kirch auch nicht berufen, betonte die Kammer. Das Gericht unterstellte nicht mal das Vorliegen eines Eilfalls, da am Samstag ja in anderen „frei empfangbaren Sendern“ Bundesliga-Bilder gezeigt wurden. Die ARD will das Eilverfahren in nächster Instanz beim Oberlandesgericht München fortführen. Zugleich verhandelt sie mit Kirch weiter über eine ergänzende Vereinbarung, die dann auch zusätzlich bezahlt würde. Schon am letzten Samstag konnten auf dieser Grundlage in der „Tagesschau“ Bilder von zwei Spielen gezeigt werden. Dem endgültigen Abschluss eines Zusatzvertrags steht derzeit aber noch der Streit entgegen, ob die ARD frei auswählen kann, welche Spiele sie zeigen will.
CHRISTIAN RATH
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