piwik no script img

Kampfhunde doch nicht so gefährlich

KASSEL rtr ■ Nach den Kampfhundeverordnungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist auch die hessische „Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde“ in wesentlichen Teilen für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt worden. Die drei Hunderassen Pit Bull Terrier, American Stafford Terrier und Staffordshire Terrier dürften nicht unwiderleglich als besonders gefährlich eingestuft werden, befand der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gestern. Nichtig werden damit der generelle Maulkorbzwang für die Hunde, das weitgehende Handels- und Erwerbsverbot sowie die Pflicht, die Tiere kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Trotzdem müssen die Hundehalter weiter ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Auch die Wesenstests für die betroffenen Hunde bleiben erhalten. Zulässig sind zudem der permanente Leinenzwang sowie die Verpflichtung der Halter, ihre Hunde mit einem elektronisch lesbaren Chip zu kennzeichnen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen