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Ja zu mehr Sicherheit

Bundesrat billigt Anti-Terror-Paket der Regierung. Korrekturen bei Terroristenparagrafen gefordert

von SEVERIN WEILAND

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) machte aus seinen Bedenken kein Hehl. „Der Terrorist des einen ist der Freiheitskämpfer des anderen.“ Noch gebe es Unklarheiten beim neuen Paragrafen 129 b im Strafgesetzbuch, mit dem künftig terroristische und kriminelle Vereinigungen aus dem Ausland verfolgt werden können. Folglich solle daher die Strafverfolgung nach dem 129 b beim Generalbundesanwalt angesiedelt werden, so Mertin, um künftige „außenpolitische Schwierigkeiten zu vermeiden“. Die Vorbehalte von Mertin und seinen Ministerkollegen finden sich folglich auch in dem gestrigen Beschluss des Bundesrates zum 129 b.

Neben der Konzentration auf den Generalbundesanwalt und dem Appell, entsprechende Verfahren nicht an die Landesstaatsanwaltschaften abzugeben, werden weitere Klarstellungen beim 129 b verlangt. So müssten einwandfreie Formulierungen sicherstellen, dass nur bestraft werden könne, wer von den Machenschaften einer internationalen terroristischen Vereinigung erfahre und eine unverzügliche Anzeige unterlasse, durch die ein Terrorakt noch verhindert werden könnte.

Der Antrag des rot-grün regierten Berlin, lediglich die bereits bestehenden Paragrafen 129 und 129 a zu ändern, wurde abgelehnt. Unter anderem hatte Berlin verlangt, den bisherigen Tatbestand des „Werbens“ für eine terroristische und kriminelle Vereinigung durch das Wort „Anwerben“ zu ersetzen – das hätte höhere Anforderungen bei einem Tatnachweis zur Folge.

Die Grünen im Bundestag, der die Rechtsänderung noch beschließen muss, hatten in der Vergangenheit auf eine Abschwächung gedrängt: Der Begriff des Werbens sei zu unpräzise. Nach Informationen der taz wird in der SPD-Fraktion nicht ausgeschlossen, dass dieser Punkt bei den den Ausschussberatungen noch einmal zur Sprache kommt.

Kaum Widerstand wird im Bundestag gegen die Änderung des Vereinsrechts erwartet, das die Bundesregierung ebenfalls in der vergangenen Woche verabschiedet hatte. Der Bundesrat hatte gestern keine Einwände, das Religionsprivileg solchen Vereinen zu entziehen, deren Zweck oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft oder die sich gegen das Grundgesetz oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.

Der vom Bundeskabinett vorgelegten Rechtsverordnung zur Überprüfung des Flughafenpersonals stimmte der Bundesrat zwar zu. Aber die Bundesregierung kann ihre Verordnung nur erlassen, wenn sie die weitergehenden Forderungen der Länderkammer einarbeitet. Insbesondere Bayern hatte darauf verwiesen, dass die vorgelegte Verordnung in mehreren Punkten hinter landeseigene Regelungen zurückfalle. Nach dem Willen der Länder sollen Flughafenmitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen jährlich und nicht nur alle fünf Jahre überprüft werden. Nachdrücklich wurde auch die vorgesehene Schnellüberprüfung kritisiert. Diese beschränke sich auf die Abfrage von Personenfahndungsdateien, insbesondere wenn Personen maximal einen Monat Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen erhalten sollen. Auf diese Art könnten aber etwa Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht berücksichtigt werden.

Der Bundesrat sprach sich gestern dafür aus, die neu eingeführte Anfrage bei der Stasiunterlagen-Behörde zur Regel zu machen. Auch sei von der Unzuverlässigkeit einer Person immer dann auszugehen, wenn der Betroffene zehn Jahre vor der Überprüfung wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde oder extremistischen Bestrebungen angehangen habe.

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