: Prozess mit Rep-Schöffen
Der Münchner Skinhead-Prozess muss nicht neu aufgerollt werden. Antrag gegen Schöffen abgelehnt
MÜNCHEN rtr ■ Der Münchner Prozess um eine schwere Attacke von Skinheads auf einen Griechen muss nicht neu aufgerollt werden. Das Landgericht München I lehnte gestern den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen einen Schöffen ab. Der Vorsitzende Richter Werner Ulrich sagte, die Mitgliedschaft des Laienrichters bei den als rechtsextrem eingestuften „Republikanern“ reiche als Grund für einen Ausschluss nicht aus. Erneut wurde entschieden, die Öffentlichkeit vom weiteren Prozessverlauf auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft wirft Mitgliedern einer Skinhead-Gruppe vor, einen Griechen vor einem Münchner Lokal fast zu Tode geprügelt zu haben.
Der umstrittene Schöffe entscheidet mit einem weiteren Laienrichter und mit drei Berufsrichtern über die Strafe. Wie Ulrich sagte, sei er bis jetzt nicht als fremdenfeindlich aufgefallen. Sollte der Schöffe aber doch noch eine rassistische Einstellung zeigen, käme eine Auswechslung in Betracht. Wegen des Befangenheitsantrags war das Verfahren in der letzten Woche unterbrochen worden. Gestern sollten die ersten Zeugen verhört werden.
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