Neues Schuldrecht beschlossen

Justizministerin Däubler-Gmelin setzte eine umfassende Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzbuches durch: Mehr Klarheit, besserer Verbraucherschutz und längere Garantiezeiten ab Anfang nächsten Jahres. Teilweise Verschiebung abgelehnt

von CHRISTIAN RATH

Auch das altehrwürdige Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) muss ab und zu reformiert werden. Gestern hat der Bundestag eine umfassende Modernisierung des Schuldrecht-Teils beschlossen. Konkret geht es hier um den Teil des BGB, in dem die Abwicklung von Verträgen geregelt ist.

Wichtigste Änderung für Handel und Verbraucher: Beim Kauf von Waren wird die Gewährleistung auf zwei Jahre verlängert. Bisher können in Deutschland produktionsbedingte Mängel nur binnen sechs Monaten reklamiert werden. Viele billige Ramschprodukte werden künftig wohl vom Markt verschwinden. Bei gebrauchten Waren können künftig Verbraucherrechte nicht mehr ausgeschlossen werden. Der Zusatz „gekauft wie gesehen“ dürfte damit künftig ausgeschlossen sein.

Die Verlängerung der gesetzlichen Garantiefristen geht auf eine EU-Richtlinie zurück, über die Justizministerin Herta Däubler-Gmelin ursprünglich sogar hinausgehen wollte. Doch eine dreijährige Garantie war gegen den Handel nicht durchsetzbar, der hohe Mehrkosten im Servicebereich fürchtete.

Dagegen ist es der Ministerin gelungen, aus der punktuellen Reform eine „große Schuldrechts-Modernisierung“ zu machen. Ziel ist es hierbei vor allem, die Transparenz für die Bürger zu erhöhen. So sollen zahlreiche Regelungen, die bisher nur auf Richterrecht beruhten, nun im Gesetz nachzulesen sein. Hierzu gehört etwa der Schadensersatzanspruch, der entsteht, wenn jemand schon bei Anbahnung des Vertragsschlusses verletzt wird – zum Beispiel weil er im Kaufhaus auf einer glatten Treppe ausgerutscht ist. Außerdem soll der Inhalt bisher separater Verbraucherschutzgesetze künftig ins BGB integriert werden. Und schließlich werden Verjährungs- und andere grundlegende Regeln systematisiert. Die Reform konnte nur deshalb binnen zwei Jahren durchgeführt werden, weil bereits ein alter Entwurf aus dem Jahr 1991 vorlag, der aber in den Bonner Schubladen verstaubte.

Schon zum Jahreswechsel soll die BGB-Reform in Kraft treten. Für Handelsketten und Einzelhändler bedeutet das Stress. Denn nun müssen überall noch rechtzeitig die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) geändert werden. Und das zu einer Zeit, wo man eigentlich genug mit der Euro-Umstellung zu tun hat. Eine Verschiebung der Reform kommt allerdings nicht in Betracht, weil die EU-Richtlinie bis zum Jahreswechsel umgesetzt sein muss. Schließlich müsste der deutsche Staat Schadensersatz zahlen, wenn Kunden wegen der verspäteten Umsetzung dann keine EU-konforme Gewährleistung bekommen. Immer wieder wird von Anwälten und Zivilrechtsprofessoren deshalb eine Aufsplittung der Reform in einen EU-Teil und einen nationalen Teil gefordert. Der nationale Teil soll verschoben werden, um ihn zugleich auch gründlicher diskutieren zu können. Dies wurde von Herta Däubler-Gmelin abgelehnt. Denn dann müssten die Geschäfte gleich zweimal kurz hintereinander ihre AGBs ändern.