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Freilassung beantragt

Im Berliner La-Belle-Prozess fordert der Anwalt des Angeklagten Chraidi Aufhebung des Haftbefehls

BERLIN ap ■ Im La-Belle-Prozess hat die Verteidigung des Angeklagten Yasser Chraidi für die Freilassung ihres Mandanten plädiert und die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. In der Beweiserhebung sei in keiner Phase der Tat ein relevanter Tatbeitrag Chraidi festgestellt worden, der eine Mittäterschaft bei dem Bombenanschlag auf die Berliner Diskothek 1986 begründen würde, so Rechtsanwalt Dirk Lammer gestern vor dem Berliner Landgericht. Sollte Chraidi dennoch verurteilt werden, sei jede zu verhängende Freiheitsstrafe bereits verbüßt. Er habe neun Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Dabei müssten die ersten Jahre im Libanon aufgrund verschärfter Haftbedingungen mehrfach angerechnet werden. Für Beihilfe können maximal 15 Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Staatsanwaltschaft und die Vertreter der 106 Nebenkläger hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für Mittäter gefordert.

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