: Mordvorwurf verneint
Plädoyers im La-Belle-Prozess abgeschlossen. Verteidiger: Mordvorwürfe nicht nachgewiesen
BERLIN dpa ■ Im Berliner La-Belle-Prozess haben sich alle Verteidiger in ihren Plädoyers gegen eine Verurteilung der fünf Angeklagten wegen mehrfachen Mordes und Mordversuchs ausgesprochen. Die Anwältin von Andrea Häusler (36) verlangte gestern vor dem Landgericht einen Freispruch. Häusler habe ihre Schwester Verena Chanaa (42) ahnungslos in die Discothek begleitet. Die anderen Anwälte hatten zuvor eine Verurteilung lediglich wegen Beihilfe oder fahrlässiger Tötung verlangt. Die Staatsanwaltschaft hatte viermal „lebenslänglich“ und einmal Freispruch gefordert.
Laut den Plädoyers der Verteidigung hat keiner der drei angeklagten Männer eine maßgebliche Rolle bei der Planung und Ausführung des Attentats gespielt. Keinem sei der Beweislage nach eine Beteiligung am Bau des Sprengsatzes nachzuweisen. Deswegen komme nur eine Verurteilung wegen Beihilfe durch psychische Unterstützung in Betracht. Die deutsche Ehefrau eines der Angeklagten sei allenfalls wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Sie sei mit dem Transport des Sprengsatzes von den Männern als Notlösung missbraucht worden. Ankläger Detlev Mehlis und Anwälte der Opfer hatten Libyen in ihren Plädoyers des Staatsterrorismus bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft forderte jeweils lebenslange Haftstrafen wegen Mordes für den Hauptangeklagten Palästinenser Yasser Chraidi (42), seinen Landsmann Ali Chanaa (42), den Libyer Musbah Abulgasem Eter (44) und Chanaas deutsche Ehefrau Verena. Chraidi sei als Mitarbeiter des libyschen Volksbüros in Ostberlin der Verantwortliche vor Ort gewesen. Andrea Häusler sei mangels Beweises freizusprechen. Das Urteil soll nach bisheriger Planung am 13. November unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen verkündet werden. Aus dem In- und Ausland werden zahlreiche Opfer und Verwandte erwartet.
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