■ Moneta: Testschwäche
Der jüngste Vergleich der „Stiftung Warentest“ zum Thema „Berufsunfähigkeits-Policen“, offenbart zum wiederholten Male die Schwächen der Tester. Genau wie in den letzten Versuchen, Renten- und Krankenversicherungen vergleichbar zu machen – die übrigens mit gerichtlichen „Ohrfeigen“ für die Tester endeten – sehen wir auch hier wieder recht schmalspurige Vergleichsmethoden. Von den 44 mit der Note „sehr gut“ bewerteten Angeboten haben allenfalls die Hälfte dieses Prädikat verdient.
Die Frage, ob ein Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit die berühmte „abstrakte Verweisung“ in einen anderen Beruf aussprechen darf oder nicht, ist eine nicht unerhebliche Frage. Leider wurde sie in diesem Vergleich nicht sauber recherchiert. Andere Fragen, wie z.B. die, ob ich als Versicherte den „Anordnungen“ meiner Ärztin folgen muss, um in den Genuss der Rente zu kommen, wurden gar nicht diskutiert. Auch die Flexibilität der Tarife war kein Kriterium. Man scheint die Problematik nicht zu kennen.
Erfreulich aber an der ganzen Aktion ist, dass sie die Aufmerksamkeit der VerbraucherInnen für die größte Versorgungslücke überhaupt schärft. Und an dieser Stelle sei mir der Hinweis erlaubt, dass es in keiner Sparte die Topgesellschaft gibt. Immer – und das gilt für den Bereich Berufsunfähigkeit insbesondere – ist die eine Gesellschaft für die Berufsgruppen a, b und c hervorragend, die andere für x, y und z. Manch eine Vorerkrankung führt bei einem Anbieter zum Leistungsausschluss, bei dem anderen aber nicht. Wer einmal zu erschwerten Bedingungen angenommen oder sogar abgelehnt wurde, landet mit allen wichtigen (Gesundheits-)Daten im Zentralregister der Versicherer – einsichtig für alle Produktanbieter. Fazit: Größte Sorgfalt im Vorfeld ist Pflicht. Keine Kür.
Susanne Kazemieh
Die Kolumnistin ist Finanzmaklerin und Gründerin der FrauenFinanzGruppe, Schrammsweg 15, 20249 HH, Tel.: 4607 3337, eMail: Info@FrauenFinanzGruppe.de www.frauenfinanzgruppe.de
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