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Ausweisungs-Paket

Otto-Katalog: Die „Unterstützung“ einer gewalttätigen Vereinigung soll als Ausweisungsgrund ausreichen

BERLIN ■ Wenige Tage bevor das Sicherheitspaket II das Kabinett passieren soll, machen Menschenrechtsorganisationen noch einmal mobil: „Das Anti-Terror-Paket schießt weit über das Ziel hinaus“, erklärt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl: Wesentliche Teile seien unverhältnismäßig und „beschädigen den Rechtsstaat“.

Insbesondere die geplanten Gründe für eine regelmäßige Ausweisung würden „mit voller Wucht auch Ausländer treffen, die überhaupt nichts mit Terroristen zu tun haben“, sagte Burkhardt der taz.

Hintergrund der Kritik ist eine Neufassung der für eine Ausweisung einschlägigen Paragrafen 5 und 47 des Ausländergesetzes. Laut dem Entwurf, der der taz vorliegt, wird künftig „in der Regel“ ausgewiesen, wer „sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder zu Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt oder eine derartige Vereinigung unterstützt“. Mit dieser Regelung, so Burkhardt, hätte man zu Zeiten der Apartheid in Südafrika „jeden Unterstützer von Nelson Mandela und jedes ANC-Mitglied ausgewiesen“.

Die Organisationen befürchten jetzt, die „größten Knackpunkte“ für in Deutschland lebende Ausländer würden gar nicht im Zuwanderungsgesetz, sondern über den Umweg des Sicherheitspakets eingeführt.

Eine geplante Regelung im Bundesverfassungsschutzgesetz, laut der das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) künftig dem Verfassungsschutz „von sich aus alle ihm bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten“ übermitteln soll, verstößt nach Angaben von amnesty international gegen das internationale Flüchtlingsrecht. In Zeiten, in denen durch Europol ein europaweiter Datenaustausch im Aufbau sei, könne „überhaupt nicht überprüft werden, in wessen Hände die Daten kommen“, konstatiert Julia Duchrow, ai-Flüchtlingsexpertin. Auf diese Weise werde „das Leben politisch Verfolgter sowie das ihrer Angehörigen in den Herkunftsländern massiv in Gefahr gebracht“.

Wenn sich das herumspreche, fügt Burkhardt von Pro Asyl hinzu, werde künftig kein Asylbewerber mehr bereit sein, dem BAFL die wahren Hintergründe seiner Flucht zu schildern: „Das muss man aber, um hier Asyl zu bekommen“, so Burkhardt.

Aus der rot-grünen Koalition, die vermutlich noch bis morgen an letzten Korrekturen feilen wird, verlautete unterdessen, mit größerem Widerstand gegen Regelungen im Sicherheitspaket oder auch im Zuwanderunsgesetz sei inzwischen nicht mehr zu rechnen. Beide Entwürfe werden am kommenden Mittwoch dem Kabinett vorgelegt. Sie liegen bisher nicht vollständig in schriftlicher Form vor.

JEANNETTE GODDAR

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