piwik no script img

Prozess: Tod im Schwimmbad

Der ungeklärte Tod eines Sechsjährigen im Schwimmunterricht wird seit Donnerstag vor dem Landgericht verhandelt. Der Vorschüler war am 11. September 1997 offenbar unbeachtet ins Wasser gelangt und ertrunken. Sein Schwimmlehrer, der Schwimmmeister des Paracelsus-Bades in Reinickendorf und eine Erzieherin sind im ersten Prozess vergangenes Jahr vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft und die Mutter des Jungen wollen mit ihrer Berufung einen Schuldspruch erzielen. Der heute 36-jährige Schwimmlehrer und die Mitbeschuldigten hätten nicht genug aufgepasst, argumentiert die Anklage. Im Berufungsprozess haben die Angeklagten über ihre Anwälte erneut eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zurückgewiesen. Persönlich machten sie zunächst keine Angaben. Der Junge hatte mit zehn Kindern seines Alters einen Kurs im Nichtschwimmerbecken besucht. Niemand will gesehen haben, wie das Kind ins Wasser geriet. Der Prozess wird kommenden Donnerstag fortgesetzt. DPA

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen