: Erste Urteile in Bank-Verfahren
Zwei frühere Mitarbeiter einer Tochter der Bankgesellschaft wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt
In Krisenzeiten lässt sich, etwas Entschlossenheit vorausgesetzt, viel Geld verdienen. Das dachten sich offenbar auch zwei ehemalige Mitarbeiter eines Tochterunternehmens der Bankgesellschaft, als sie im August zum großen Schlag ausholten. Knapp zehn Millionen Mark Honorar offerierte ein 34-jähriger Immobilienfondsgesellschafter, ohne dass er dazu berechtigt war, einem 43-jährigen Rechtsanwalt für die Erledigung diverser anwaltlicher Dienstleistungen in Sachen Immobiliengeschäft. Das Geld hätte die Geschäftsführung des zur Bankgesellschaft gehörenden Fonds überweisen sollen. Schließlich waren, so mag das Kalkül gewesen sein, im kriselnden Immobilienbereich einige Prüfaufträge zu vergeben – und ein paar Millionen Mark mochten angesichts des Desasters der Bank Peanuts sein.
Der Plan scheiterte, weil sich die Geschäftsführung des Fonds beharrlich weigerte, die Anwaltshonorare zu überweisen. Zuvor hatte der Fondsgesellschafter gedroht, ein Insolvenzverfahren für die Fondsgesellschaft einzuleiten, falls das Honorar nicht gezahlt werde. Der folgende Rechtsstreit, der diverse andere Anwälte nicht ärmer gemacht haben dürfte, fand gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten sein Ende: Der Fondsgesellschafter und der Rechtsanwalt wurden zu je elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Untreue, Beihilfe zur Untreue und versuchter gemeinschaftlicher Erpressung. Dem Rechtsanwalt wurde zugleich die Auflage zur Zahlung von 80.000 Mark an die Fondsgesellschaft erteilt – das sind just die Anwaltskosten der Gesellschaft, die er zuvor unter Druck gesetzt hatte.
Das Gericht bestimmte zudem, dass der verurteilte Rechtsanwalt die Kosten des Strafprozesses tragen muss. Der Fondsgesellschafter, der eine Art Strohmann-Funktion in dem Immobilienfonds eingenommen hatte, muss sich daran nicht beteiligen, weil er drei Monate in Untersuchungshaft saß. Laut Gericht sprach zu Gunsten der Angeklagten, dass sie nicht vorbestraft und geständig waren. Zudem sei letztlich kein Geld geflossen. Belastend sei hingegen die hohe Summe gewesen, die veruntreut werden sollte.
Die Angeklagten wollten sich vor Gericht nicht zu dem Urteil äußern. Rechtsanwalt Dieter Graefe, der den angeklagten Anwalt vertrat, zeigte sich zufrieden. Für seinen Mandanten werde das Urteil keine berufsrechtlichen Folgen haben, er könne Anwalt bleiben. Vielleicht gibt er seinen künftigen Mandanten weiter, was gestern zu lernen war: Peanuts sammeln lohnt sich nicht. RICHARD ROTHER
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