: Pensionsfonds können beliebig viele Aktien kaufen
Die neue private Alterversicherung soll sich stärker auf den Kapitalmarkt stützen. SPD-Finanzminister Hans Eichel lässt Beschränkungen fallen
DÜSSELDORF rtr ■ Die Bundesregierung will den neuen Pensionsfonds zur betrieblichen Altersvorsorge weitgehende Freiheit bei der Anlagestrategie einräumen. Sprecher des Bundesfinanzministeriums und des Arbeitsministeriums bestätigten gestern eine entsprechende Einigung beider Ministerien.
Ein Vertreter des Finanzministeriums sagte, der Entwurf werde heute dem Kabinett vorliegen. Die Verordnung solle bis Anfang kommenden Jahres in Kraft treten, wenn die Regierungsförderung der privaten Altersvorsorge beginnt.
Die Verordnung sei so angelegt, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität garantiert und den Fonds zugleich eine Chance auf die vollen Renditemöglichkeiten der Kapitalmärkte eröffnet werde, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Damit kommen unter anderem auch Aktien als Anlageform in Frage. Die Mischung der Anlageformen wird dem jeweiligen Pensionsplan überlassen. Die Anlagestrategie unterliegt damit keinen Vorgaben. Verlangt wird für die Anlage des Deckungsstocks und des übrigen gebundenen Vermögens eines Fonds aber „ein qualifiziertes Anlagemanagement, insbesondere Maßnahmen der Risikosteuerung, geeignete interne Kontrollverfahren und eine perspektivische Anlagepolitik“.
Das Finanzministerium hatte die Bedingungen für eine Kapitalanlage in Aktien ursprünglich schärfer ausgestalten wollen als nun in der Vorlage vorgesehen. So war im ursprünglichen Entwurf der Experten von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vorgesehen, den Aktienanteil an der Anlage auf 55 Prozent zu begrenzen. Bei einer Überschreitung dieser Aktienquote hätte der Fonds ein zweites Anlagebecken bilden müssen, um die Einlagen der Sparer gegen Risiken an der Börse abzusichern. Zudem hatte das Finanzministerium eine Mindestverzinsung von 3,25 Prozent für die Auszahlungsphase vorgesehen. Nach Bedenken des Arbeitsministeriums und der Gewerkschaften waren diese Vorsichtsregeln jedoch wieder verworfen worden.
Vom kommenden Jahr an fördert die Bundesregierung die private Altersvorsorge mit Zuschüssen. Neben einer individuellen zusätzlichen Absicherung für das Alter kommt dabei der betrieblichen Altersvorsorge eine wesentliche Bedeutung zu. Pensionsfonds sollen neben den bisher klassischen Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie Unterstützungskasse oder Direktversicherung als neues Element eingeführt werden.
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