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Kohl doch nicht in Haft

Exkanzler gibt anonyme Spender erneut nicht preis. Untersuchungsausschuss verhängt aber keine Sanktionen

BERLIN dpa ■ Trotz erneuter Aussageverweigerung des ehemaligen CDU-Vorsitzenden Helmut Kohl verhängt der Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages keine Zwangsmittel gegen ihn. Das Gremium entschied gestern nach kurzer Beratung, gegen Kohl kein Ordnungsgeld und keine Beugehaft zu verhängen. Auch soll der 71-Jährige auf seine bisherigen Aussagen vor dem Ausschuss, der die CDU-Spendenaffäre aufklären soll, nicht vereidigt werden. Kohl hatte in der vierten und letzten Vernehmung erneut die Namen der anonymen Spender nicht genannt, die ihm nach eigener Aussage zwischen 1992 und 1998 angeblich 2,1 Millionen Mark übergeben haben.

Der Exkanzler berief sich erneut auf sein Auskunftsverweigerungsrecht und verwies auf sein Ehrenwort. Die Ausschussmehrheit war der Auffassung, dass Kohl nach Beendigung seines Strafverfahrens Angaben hätte machen müssen. Von der Verhängung von Ordnungsgeld und Beugehaft habe man jedoch abgesehen, um das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland nicht noch weiter zu beschädigen als dies durch das Verhalten von Kohl ohnehin schon eingetreten sei, hieß es zur Begründung. Der Ausschuss hat damit nur noch eine Chance, die Namen der anonymen Spender zu erfahren. Im Laufe des ersten Halbjahres 2002 soll noch Kohls ehemaliger Vertrauter, Hans Terlinden, geladen werden. Terlinden hat allerdings bereits erklärt, dass er auch nicht wisse, wer die anonymen Spender sind.

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